Baumschutzsatzung: Handhabe gegen Efeubewuchs von Bäumen?
Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 27.06.2014, OF 630/3 Betreff: Baumschutzsatzung: Handhabe gegen Efeubewuchs von Bäumen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es in der Baumschutzsatzung eine Handhabe gibt, Eigentümer zur Entfernung von Efeu oder anderem schädlichem Bewuchs zu verpflichten, der Bäume befallen hat.
2. falls nicht, ob und wie eine solche Vorschrift in die Baumschutzsatzung aufgenommen werden könnte. 3. wie mit dem Efeubewuchs der Platane im Vorgarten der Fürstenbergerstraße 10-12 umgegangen wird und ob die Entfernung des Efeus angeordnet wird bzw. werden kann.
Begründung:
Efeu, Misteln und andere pflanzliche Baumschädlinge führen durch Nährstoff- und Wasserentzug und Lichtkonkurrenz über kurz oder lang zum Absterben von Bäumen. Das Ziel der Baumschutzsatzung ist der Erhalt von Bäumen und ihr Schutz vor Schädigungen. Eine Verpflichtung zur Verhinderung oder Entfernung pflanzlicher Schädlinge wäre nur folgerichtig. Ein markantes Beispiel ist die stattliche Platane im Vorgarten der Fürstenbergerstraße 10-12, die schon bis in die Höhe von Efeu bewachsen ist. Es wäre sehr schade, wenn dieser Baum, um dessen Erhalt seinerzeit im Zuge der Grundstücksbebauung vehement gekämpft wurde, nun auf diese Weise abstirbt oder so brüchig und standunsicher wird, dass er gefällt werden muss.Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 3 am 10.07.2014, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 630/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3442 2014 Die Vorlage OF 630/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)