Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Am Atzelberg
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.11.2019, OF 637/11 Betreff: Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Am Atzelberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Am Atzelberg einen verkehrsberuhigten Bereich (Z. 325.1) und Parkmarkierungen rechtsseitig in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße einzurichten.
Begründung:
Die Straße Am Atzelberg ist eine Sackgasse. In Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße ist linksseitig ein "normal breiter" Bürgersteig. Rechtsseitig ist ein ca. 40 cm breiter "Bürgersteig", der allerdings nicht als Bürgersteig genutzt werden kann. Weiterhin parken rechtsseitig am Fahrbahnrand Fahrzeuge der Anwohner in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße. Eine Auffahrt auf den ca. 40 cm breiten "Bürgersteig" ist nicht möglich. Hierdurch entsteht das Problem, dass selbst bei Kleinwagen die zulässige Fahrbahnbreite von 3 Metern zwischen linksseitigem Bürgersteig und rechtsseitig parkenden Fahrzeugen unterschritten wird. Daher kam es vermehrt zu Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen die parkenden Anwohner. Doch wo sollen die Anwohner, die vielmals auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, parken? Es empfiehlt sich die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs mit zwei Vorteilen. 1. Die Straße kann bevorrechtigt von Fußgängern/ Kindern benutzt werden, was die Lebensqualität in urbanen Räumen steigert. 2. Es entsteht ein höheres Maß an Sicherheit, weil Fahrzeuge nicht mehr wie bislang mit 30 km/h die Sackgasse befahren dürfen, sondern Schrittgeschwindigkeit einhalten müssen. Dies trägt obendrein noch für einen geringeren Geräuschpegel bei. Ein verkehrsberuhigter Bereich stellt eine Sonderfläche ohne Fahrbahn dar. Folglich gelten die Rechtsfolgen aus dem § 12 Abs. 4 StVO nicht.Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5518 2019 Die Vorlage OF 637/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP