Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 06.03.2012, OF 64/13 Betreff: Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Rechts-vor-Links Kreuzungen auf den Straßen Alt Erlenbach, Nieder-Eschbacher Straße, sowie der Kreuzung Hohe Brück/Erlenbacher Stadtweg deutlich und einheitlich durch Fahrbahnmarkierungen zu kennzeichnen und so die Rechts-vor-Links Regelung zu verdeutlichen.
Begründung:
Die Rechts-vor-Links Regelungen in Nieder-Erlenbach haben sich als in Teilen gut bewiesen. Der Verkehr konnte damit zum Teil deutlich entschleunigt werden. Allerdings fehlen an vielen Kreuzungen Fahrbahnmarkierungen, die dem Ziel der weiteren Entschleunigung des Verkehrs und Einhaltung der Rechts-vor-Links Regelung zuträglich wären. Durch eine Anbringung von Fahrbahnmarkierungen würde die Rechts-vor-Links Regelung zusätzlich visualisiert und so noch deutlicher erkennbar für die Verkehrsteilnehmer.Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 13 am 20.03.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 64/13 wird bis zur Sitzung am 15.05.2012 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 13 am 15.05.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1210 2012 Die Vorlage OF 64/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Fahrbahnmarkierungen" die Worte "(gestrichelte Linien)" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme