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Bikepark Kalbach-Riedberg

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.06.2020, OF 643/12 Betreff: Bikepark Kalbach-Riedberg In der ST 1742 wird darauf verwiesen, dass "nahezu alle Flächen" aufgrund von Landschaftsschutzgründen nicht für einen Bikepark infrage kommen. Aus dieser Formulierung wird jedoch deutlich, dass es wohl Flächen gibt, an denen ein Bikepark vorstellbar ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten einen Bikepark auf dem Riedberg anzulegen. Dabei soll die Verkehrssicherheit aller durch entsprechende Maßnahmen berücksichtigt werden. Dieser soll ein zusätzliches Bewegungsangebot in selbst erreichbarer Entfernung schaffen. Hierbei sollen insbesondere die folgenden Flächen auf eine Nutzbarkeit geprüft werden: Lärmschutzwall A5: Hier könnten sich gerade aufgrund des Höhenunterschieds von bis zu acht Metern verschiedene Teile des Walls als Ausgangsbasis anbieten:

Begründung:

Die Initiative für einen solchen Bikepark stammt von Kindern aus dem Stadtteil (11 Jahre). Angesichts der zu erwartenden riesigen Zahl von Jugendlichen im Stadtteil ist es wichtig, mehrere verschiedene Angebote zu machen. Für Jugendliche gibt es nur wenige altersgerechte Freizeitmöglichkeiten. Daher ist dieser Bikepark ein zusätzliches Angebot, um Jugendlichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten wohnortnah anzubieten. Verglichen mit manchen anderen Outdoor-Beschäftigungen ist ein Bike-Park vergleichsweise leise. Im Rhein-Main-Gebiet existieren solche Parks zum Beispiel in Bad Vilbel-Dortelweil und -Heilsberg oder in Ginnheim (Platenstraße). Gerade für Kinder sind diese Anlagen aber noch zu weit weg, um sie selbst zu erreichen. Spezialisierte Firmen für solche Anlagen existieren, siehe z. B. https://www.bikepark-bau.de/ Da meist nur mit Lehm, Erde und ggf. anderen einfachsten Materialien gearbeitet wird, sind die Investitionen gering. Schon für einen vierstelligen Betrag sind Anlagen möglich. Als mögliche Fläche bietet sich der Lärmschutzwall aufgrund seines Gefälles sehr gut für einen Bikepark an. Darüber hinaus steht er auch nicht unter der Landschaftsschutzverordnung.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 643/12 wurde zurückgezogen.