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Vorgesehener Abriss der Bunkeranlage Im Wörth

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.08.2013

Antrag Ortsbeirat

Vorgesehener Abriss der Bunkeranlage Im Wörth

Details im PARLIS OF_643-9_2013
29.08.2013

Anregung Ortsbeirat

Abbrucharbeiten Bunker Im Wörth

Details im PARLIS OM_2420_2013
29.08.2013

Anregung Ortsbeirat

Lärmsituation während der Abbrucharbeiten bei dem vorgesehenen Abriss der Bunkeranlage Im Wörth

Details im PARLIS OM_2421_2013
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.08.2013, OF 643/9 Betreff: Vorgesehener Abriss der Bunkeranlage Im Wörth Der Magistrat wird aufgefordert, rechtzeitig vor Beginn der Abbruch-Arbeiten eine Lärmschutzwand zum Schutze des Bereichs der Ziehen-Schule zu errichten bzw. diese vorzugsweise vom zukünftigen Bauherrn, der bereits öffentlich benannten Firma Ten Brinke, zu deren Lasten errichten zu lassen.

Begründung:

Abbruch-Arbeiten an einem so massiven Bauwerk wie einem Bunker erzeugen so hohen Lärm, dass ohne Schutzmaßnahmen konzentriertes Lernen unmöglich sein wird und auch die zulässigen Lärmrichtwerte (hier 55 dB(a) = Dezibel) aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm (AVV Baulärm) überschritten werden. Das vom Bauherrn beauftragte Abriss-Unternehmen war bei Abriss-Arbeiten an einem deutlich weniger massiven Bürogebäude im Westend im Jahre 2011 so laut, dass das Abitur an der benachbarten Bettina-Schule an einen anderen Ort verlegt werden musste. Die Bettina-Schule erhielt schließlich, als Nachwirkung eines Gerichtsverfahrens gegen den Baulärm von Herrn RA Stefan Plangger, eines ebenfalls betroffenen Nachbarn, ein vom Bauherrn bezahltes Schallschutzgerüst. Die von der beauftragten Firma üblicherweise eingesetzten Abbruchgeräte (Meißel, Steinhammer, Zange, Brecher) erzeugen Lärm, der ohne Lärmschutz in bis zu 500 m Entfernung noch sehr deutlich zu hören sein wird. Die Lärmrichtwerte aus der AVV Baulärm werden ohne Schallschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können. Auch Arbeiten mit Bohrmeißeln sind laut Aussage des Abriss-Unternehmens vorgesehen, da die Betonteile vor Ort zerkleinert werden sollen. Betonteile können mit geringerem Lärm vor Ort mit einer Betonsäge zerteilt und dann abtransportiert werden. Es ist zu vermuten, dass Betonsägen bisher nur aus Kostengründen nicht in Erwägung gezogen worden sindBeratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2420 2013 Anregung an den Magistrat OM 2421 2013 1. Die Vorlage OF 642/9 wird mit der Maßgabe als Eilanregung beschlossen, dass im ersten Absatz nach den Worten ". .der Abbrucharbeiten eine" das Wort "geeignete" eingefügt und bei den Antragstellern der Name "Thomas" Budenz korrigiert wird. 2. Die Vorlage OF 643/9 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 644/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE, FDP und fraktionslos (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.