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Den Dialog fördern, um eine Zukunftsperspektive für die Wohngemeinschaft Bonameser Straße zu entwickeln

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 31.05.2019, OF 643/9 Betreff: Den Dialog fördern, um eine Zukunftsperspektive für die Wohngemeinschaft Bonameser Straße zu entwickeln Vorgang: V 551/07 OBR 9; ST 370/08 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die kürzlich ausgesprochenen Kündigungen bzw. Zwangsräumung von Bewohner/innen der Bonameser Straße zurückgenommen werden, als Voraussetzung für die Einberufung eines Runden Tisches unter der Beteilung von Vertreter/innen des Sozial- und Planungsdezernats, der Wohnheim GmbH, Bewohner/innen, Diakonischem Werk sowie des Ortsbeirats, um die Zukunftsperspektive des Platzes zu erörtern, insbesondere den Zuzugsverbot und die Gestaltung der Nutzungsverträge.

Begründung:

1953 wurden fahrende Schausteller, Artisten, Schrotthändler und Jenische, genannt "Reisende," aus innenstadtnahen Stellplätzen in einen Standort an der Bonameser Straße in einer Randlage Eschersheims umquartiert ("Wohngemeinschaft Bonameser Straße"). Es besteht seit einigen Jahren einen Verbot von Neuzuzügen, der durch den Verwalter des städtischen Grundstücks, Wohnheim GmbH, sehr restriktiv ausgelegt wird, so dass sogar Menschen, die ihr Leben lang auf dem "Platz" gelebt haben, nach dem Tod der Eltern oder Großeltern ihr Zuhause verlassen müssen. So sollte vor einigen Wochen bei einer jungen Mutter mit einem nur fünf Wochen alten Säugling eine Zwangsräumung durchgeführt werden, was nur an der Weigerung des Gerichtsvollziehers sie zu vollstrecken, scheiterte. Eine andere Bewohnerin, die ihr ganzes Leben dort lebt, erhielt kürzlich eine Kündigung und soll ihre Parzelle verlassen. Laut der Stellungnahme ST 370 vom 20.02.2008 lässt der Magistrat aufgrund des umweltproblematischen Verhaltens der Bewohner keine Neuzuzüge zu. Seit einigen Jahren, hat es allerdings keine umweltrechtlich relevanten Vorfälle mehr auf dem Gelände gegeben, so dass diese Begründung nicht mehr zutrifft. Die Bewohner der Wohngemeinschaft beklagen außerdem die einseitigen Konditionen ihrer Nutzungsverträge, die ihnen kaum Rechte zusichern und wenig Sicherheit geben. Die jahrhundertlange Geschichte der Reisenden ist von Ausgrenzung geprägt. Noch heute sieht sich diese Gruppe vielen Vorurteilen ausgesetzt. Ein Dialog mit Politik und Verwaltung birgt die Hoffnung, die erlittene Diskriminierung entgegenzuwirken, gegenseitig Vertrauen aufzubauen und und letztlich eine Zukunftsperspektive für diese Minderheit zu erreichen.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.12.2007, V 551 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2008, ST 370 Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 643/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4721 2019 Die Vorlage OF 643/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer a) der Auflistung im Tenor den Wortlaut "die Durchsetzung der ausgesprochenen Kündigungen auszusetzen als Voraussetzung für" erhält. Abstimmung: Einstimmige Annahme