Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße

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Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.06.2023, OF 644/10 Betreff: Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Knapp 30 Meter vor der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße wird das Ende der Tempo-30-Zone (Schild 274.2) angezeigt. Das verleitet etliche Fahrer*innen, insbesondere während einer laufenden Grünphase und beim Linksabbiegen in die Homburger Landstraße ihr Fahrzeug sehr stark zu beschleunigen. Vermutlich ist aufgrund der Verkehrszeichenlage in diesem kurzen Abschnitt sogar 50 km/h zulässig. Gegebenenfalls wird noch das etwas unauffällig am Rand stehende Tempo-30-Schild kurz nach der Grundstückeinfahrt von Hausnr. 201 übersehen. Zumindest sind auch deshalb öfters Fahrzeuge mit vermutlich deutlich überhöhter Geschwindigkeit in südlicher Fahrtrichtung auf der Homburger Landstraße zu beobachten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die zulässige Geschwindigkeit aus der Weilbrunnstr. kommend im Einmündungsbereich auf 30 km/h reglementiert werden kann. Z.B. zusätzliches Tempo 30-Schild kurz nach dem Ende der Tempo-30-Zone in der Weilbrunnstraße. Oder mit welchen Maßnahmen die geschilderte Verkehrssituation an dieser Einmündung sowie in der Homburger Landstraße sicherer gestaltet werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4250 2023 Die Vorlage OF 644/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme