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An- und Abfahrkonzept für die Baustellen zum Ausbau der Main-Weser-Bahn

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.11.2018, OF 645/10 Betreff: An- und Abfahrkonzept für die Baustellen zum Ausbau der Main-Weser-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge das Straßenverkehrsamt anweisen, schnellstmöglich mit der Deutschen Bahn ein tatsächlich realisierbares An- und Abfahrkonzept für die Bahnbaustellen zum Ausbau der Main-Weser-Bahn zu erarbeiten und, bevor dieses in Kraft gesetzt ist, zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren für die Anwohner der entsprechenden Strecken keine großvolumigen Transporte zuzulassen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass keine Lastwagentransporte durch die Berkersheimer Obergasse realisiert werden, solange dort nicht sichergestellt ist, dass der Bürgersteig in diesem Bereich, insbesondere für Schulkinder, gefahrlos begehbar ist.

Begründung:

Die Konzepte der deutschen Bahn zur An- und Abfahrt für die Bahnbaustellen zum Ausbau der Main-Weser-Bahn wirken zunehmend hilfloser. So erscheint die in der Presse in den Raum gestellte Abfahrt von täglich 100 schweren Lastern über Alt-Bonames und Alt-Eschersheim absolut unrealistisch. Sich hierfür auf die planfestgestellten Routen zu berufen, ist grob unbillig, da diese beiden Varianten im Planfeststellungsbeschluss als zwei unter mehreren im Verständnis, dass andere leistungsfähigere vorrangig zu nutzen seien, planfestgestellt sind. Dass selbst das unrealistisch gewesen wäre, hat die Deutsche Bahn selbst festgestellt, weil sie bessere und der Öffentlichkeit auch allgemein vorgestellte Varianten entwickelt hat. Das dadurch begründete Vertrauen für die Anwohner ist unbedingt zu erhalten, um die Akzeptanz für das Projekt, die durch die bisherige Ausführung ohnehin massiv leidet, nicht noch weiter zu zerstören. Eine Abwicklung im Ortsbezirk 10 schwerpunktmäßig durch Alt-Bonames erscheint jedenfalls unzumutbar. Genauso wenig kann die geplante Andienung für den Ausbau der Unterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim durch die Berkersheimer Obergasse erfolgen, solange dort - durch die Baustelle für die Stützmauer in der Berkersheimer Untergasse - Lastwagen die ohnehin vollständig unübersichtliche Baustelle nur durch Überfahren des einzigen verbleibenden Bürgersteiges im Bereich des Schulwegs für die Berkersheimer Schule passieren können. Da die Berkersheimer Schule durch die Verzögerungen in der Bauausführung ihres Neubaus in den von der Bahn beabsichtigten Zeitfenstern nicht wird umziehen können und der Schulweg deshalb weiter gebraucht wird, ist das Tolerieren einer solchen Handhabung eine eklatante Verletzung der Verkehrssicherungspflichten, was für die Stadt untragbare Haftungsrisiken begründen würde.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4030 2018 Die Vorlage OF 645/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme