Skip to main content

Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.11.2018, OF 646/10 Betreff: Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche Vorgang: OM 3262/18 OBR 10; ST 1486/18; OM 3280/18 OBR 10; ST 1485/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass eine rote Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeits-Kirche, vergleichbar der Fläche im Westend auf der Hansaallee an der Einmündung der Vogtstraße, eingezeichnet wird.

Begründung:

Der Magistrat hat den Ortsbeirat mehrfach darauf verwiesen, dass die Einrichtung von Zebrastreifen in diesem Bereich wegen der zu nahe liegenden Ampelquerungen nicht möglich ist. Durch den Ausbau der Bebauung im westlichen Teil des Frankfurter Bergs und die vielfältigen Wegbeziehung zu den Supermärkten auf der östlichen Seite der Homburger Landstraße, wie umgekehrt zur Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche mit ihren vielfältigen Aktivitäten sowie zu den angrenzenden Kindergärten und Schulen westlich der Homburger Landstraße, die gerade auch viele Kinder benutzen, ist zur Gefahrenabwehr hier eine Warnung des Autoverkehrs vor den vielen querenden Fußgängern dringend erforderlich. Da der Magistrat in anderen Stellungnahmen (ST 1485 und ST 1486) selbst mitgeteilt hat, dass rein warnende Markierungen, die keine regelnde Bedeutung im Sinne der StVo haben, in solchen Bereichen sehr wohl möglich sind, sollte eine solche hier dringend angebracht werden, um die Gefahr insbesondere für alte Leute und Kinder zu verringern. In dieser Hinsicht hat die vergleichbare Markierung im Westend auf der Hansaallee an der Einmündung Vogtstraße den gewünschten Erfolg erzielt. Was im Westend möglich ist, muss auch am Frankfurter Berg realisierbar sein.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3262 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3280 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1486 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4022 2018 Die Vorlage OF 646/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, LINKE., BFF und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung)