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Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2 - 4 mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen. 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist. 3. zu erläutern, warum die ST mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1 und 5?

Begründung:

Von den insgesamt 5 Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2 - 4 durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1 ist meines Erachtens sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats aus der OM 830 2016 (OF 121/2 vom 31.10.2016) ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1 - 4 zügig zu realisieren. # Die ST 513 im Wortlaut: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Zu Frage 1: Die Markierung des Radweges wird durch zwei weiße begrenzende Linien aufgebracht, um den Radverkehr weniger abrupt hinter den Parkstreifen zu verschwenken. Entgegen der baulichen Ausgestaltung würde der Radweg teilweise über den Bereich des Kleinpflasters führen. Die Verschwenkung sollte ca. 8m vor der Parkbucht beginnen. Zu Frage 2: Der Papierkorb, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 3: Der Beschilderung, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 4: Der Beschilderung, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 5: Radwege an Bushaltestellen werden derzeit stadtweit generell nicht mit besonderen Markierungen versehen, da dies gesetzlich, gemäß § 20, Abs. 2 der StVO geregelt ist: "Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten." Mögliche Konflikte zwischen Fahrgästen und Radfahrenden sind daher in der Regel auf bewusstes, rücksichtloses Fehlverhalten zurückzuführen, das auch nicht verhindert werden kann, wenn Markierungen aufgebracht werden. Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen. # Der ursprüngliche Antrag (Auszug): Der Magistrat wird gebeten, den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen (Bild 1). [Anm. Sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand] Den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht, bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2). Das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2). Den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen(Bild 3). Farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3865 2018 Die Vorlage OF 646/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme