Skip to main content

Gilt die Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65?

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.10.2018

Antrag Ortsbeirat

Gilt die Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65?

Details im PARLIS OF_652-2_2018
29.10.2018

Anregung Ortsbeirat

Gilt die Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65?

Details im PARLIS OM_3855_2018
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.10.2018, OF 652/2

Betreff: Gilt die Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65?
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Ob die Frankfurter Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65 gilt und was der Magistrat für die Durchsetzung seiner Satzung zu unternehmen gedenkt.

Begründung:

Wie auf dem beiliegenden Bild zu erkennen ist, ist die Fläche vor den beiden Gebäuden komplett versiegelt. Auf diesem tristen Areal würde ein gut angelegter Vorgarten für ein besseres Klima sorgen und sich auch ein unversiegelten Platz für die Zweiräder finden. .
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3855 2018 Die Vorlage OF 652/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU