Hundekottütenspender am Goetheturm und Abfallbehälter
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.11.2017, OF 652/5 Betreff: Hundekottütenspender am Goetheturm und Abfallbehälter Vorgang: OM 291/16 OBR 5; ST 1310/16 Der Magistrat wird gebeten, den in der ST 1310 vom 23.09.2016 zugesagten Hundekottütenspender am Parkplatz am Goetheturm zeitnah zu installieren und sich mit dem Ortsvorsteher zwecks Mitteilung des Paten in Verbindung zu setzen. Weiterhin wird darum gebeten an den Ecken Scheerwaldschneise / Wendelsweg, Scheerwaldschneise / F4 und Zum Goetheturm / Klepperschneise weitere Abfallbehälter, auch Zwecks Entsorgung des Hundekots, aufzustellen (siehe auch Karte). Ferner wird darum gebeten den an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg / Goetheschneise aufgestellten Abfallbehälter häufiger zu leeren. Karte mit aufzustellenden Abfallbehältern (schwarzer Punkt = Behälter): Quelle der Karte: Planungsauskunftssystem der Stadt Frankfurt
Begründung:
Der Magistrat hat in der ST 1310 vom 23.09.2016 zugesagt, dass er den 2015 abgebauten Hundekottütenspender am Parkplatz am mittlerweile leider abgebrannten Goetheturm wieder aufstellen wird und sich mit dem Ortsvorsteher zwecks Mitteilung des Paten in Verbindung setzt. Beides ist bisher nicht geschehen, so dass der Ortsbeirat nun erneut um zeitnahe Installation des Hundekottütenspenders bittet. Bezüglich der Notwendigkeit des Hundekottütenspenders wird auf OM 291 verwiesen. Weiterhin kann durch Installation weiterer Abfallbehälter einer Entsorgung der gefüllten Tüten im Wald vorgebeugt werden. Der an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg / Goetheschneise aufgestellten Abfallbehälter ist nahezu dauerhaft überfüllt. Hier könnte häufigeres Leeren für Abhilfe sorgen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 291 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1310 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2430 2017 Die Vorlage OF 652/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme