Beseitigung von Behinderungen für Fußgänger an der Gehwegnase Glauburgstraße/Humboldtstraße
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Bisheriger Verlauf
24.08.2014
11.09.2014
Antrag Ortsbeirat
Beseitigung von Behinderungen für Fußgänger an der Gehwegnase Glauburgstraße/Humboldtstraße
Details im PARLIS OF_654-3_2014Ortsbeirat Magistratsvorlage
Beseitigung von Behinderungen für Fußgänger an der Gehwegnase Glauburgstraße/Humboldtstraße
Details im PARLIS OM_3450_201424.08.2014
Antrag Ortsbeirat
Beseitigung von Behinderungen für Fußgänger an der Gehwegnase Glauburgstraße/Humboldtstraße
Details im PARLIS OF_654-3_201411.09.2014
Anregung Ortsbeirat
Beseitigung von Behinderungen für Fußgänger an der Gehwegnase Glauburgstraße/Humboldtstraße
Details im PARLIS OM_3450_2014 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 24.08.2014, OF 654/3
Betreff: Beseitigung von Behinderungen für Fußgänger an der Gehwegnase Glauburgstraße/Humboldtstraße
Die Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich wirkungsvolle Maßnahmen zu treffen, um die massive Behinderung von Fußgängern insbesondere an der südöstlichen Gehwegnase Glauburgstraße Ecke Humboldstraße durch zu viele abgestellte Fahrräder und motorisierte Zweiräder auf dem Gehweg zu unterbinden. Begründung:
An der genannten Gehwegnase wird immer wieder der gesamte Eckenbereich durch Zweiräder so zugeparkt, daß für Fußgänger kaum ein Durchkommen möglich ist und zudem die Sicht auf die Straße für Fußgänger in bedenklicher Weise eingeschränkt wird (siehe Foto). Gerade der letztgenannte Effekt sollte durch die Anlage der dortigen Gehwegnase deutlich verbessert werden. Nunmehr ist durch die beanstandeten Umstände ein gegenteiliger Effekt eingetreten. Der Mißstand ist dem Magistrat seit längerer Zeit bekannt, ohne daß etwas geschieht.
Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3450 2014 Die Vorlage OF 654/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den folgenden Spiegelstrich ergänzt wird: "- zu berichten, ob bzw. unter welchen Umständen ein Abstellen von motorisierten Zweirädern auf dem Gehweg erlaubt ist und warum dort und an anderen Stellen in der Stadt keine Strafzettel verteilt bzw. die motorisierten Zweiräder nicht entfernt werden, falls deren Abstellen auf dem Gehweg nicht erlaubt ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme