Fahrradbu ̈gel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42

Lesezeit: 1 Minuten
Partei(en): ÖkoLinX-ARL

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.02.2024, OF 655/3 Betreff: Fahrradbu ̈gel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42 Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird beauftragt zehn Fahrradbügel im Pkw-Parkbereich vor dem Haus Neuhofstrasse 42 im Mindestabstand von 70 cm und vor den beiden Aussenfahrradbügeln eine Abstandssicherung zu installieren. Zusätzlich zwei Stellplätze für Lastenfahrräder.

Begründung:

Die Fahrradständer an den Ecken Weberstr. und Gluckstr. sind in der Regel voll belegt und in den Hausdurchgängen und an den Zäunen sind immer mehr Fahrräder. Dazu kommen vermehrt Gäste mit Fahrrädern.Beratung im Ortsbeirat: 3