Wohngebiet an der Zeppelinallee mit Parkanlagen und Angeboten für Kinder und Jugendliche als grüne Lunge und sicheren Ort bewahren: rechtswidriges gewerbsmäßiges Parken dort abstellen
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Partei(en):CDU•FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.04.2023, OF 656/2 Betreff: Wohngebiet an der Zeppelinallee mit Parkanlagen und Angeboten für Kinder und Jugendliche als grüne Lunge und sicheren Ort bewahren: rechtswidriges gewerbsmäßiges Parken dort abstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Die polizeilichen Kontrollen rund um die Zeppelinallee, insbesondere an der Zeppelinallee, Cretzschmarstraße, Ditmarstraße und Lilienthalallee, zur Feststellung von Parkverstößen durch Wohnmobile, Kleintransporter und LKWs zu verstärken und diese zu ahnden; und 2. an der Zeppelinallee ab den Hausnummern 38 ff., rund um die Rollschuhbahn sowie weiteren Straßen mit Parkverstößen das Verkehrszeichen 314 i.V.m. Zusatzzeichen 1010-58 aufzustellen und die aktuelle Beschilderung zum Parken mit ihnen zu ersetzen bzw. zu ergänzen, s. insbesondere Parkschilderskizze.
Begründung:
Anregung von Anwohnern aus dem Wohngebiet an der Zeppelinallee sowie das Anwaltsschreiben der Rechtsanwälte Goretzki & Kaul an den Ortsbeirat 2 vom 26. Januar 2023. Bezugnehmend auf OF 388/2 vom 15. Mai 2022 kommt es in dem Wohngebiet rund um die Zeppelinallee seit mindestens knapp zwei Jahren zu erheblichen Störungen durch nicht straßenverkehrsrechtlich korrektes Parken. Dies führt laut den Anwohnern zur Gefährdung von Kindern (Spielplatz) und Jugendlichen (Rollschuhbahn) in den Kreuzungsbereichen aufgrund des eingeschränkten Sichtfeldes insbesondere durch illegal abgestellte Wohnmobile mit teilweise mehr als 7,5t Gewicht und LKWs mit einem Gesamtgewicht von über 7,5t, s .Fotos. Außerdem werden ausweislich der Anwohner und des o.g. Anwaltsschreibens dort Wohnwagen ohne Ankoppelung dauerhaft für mehr als zwei Wochen abgestellt, obwohl das Parken der vorgenannten Fahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften nur mit einer Sondererlaubnis zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen gar nicht gestattet ist. Ebenso kommt es laut Anwohnern in Messe-zeiten zu vielfachen Übernachtungen als günstige Hotelalternative, was ebenso nicht erlaubt ist. Insbesondere gewerblich genutzte Kleintransporter und LKWs gehören nicht ins Wohngebiet. Außerdem stören sie Anwohnerinnen und Anwohner in ihrer Nachtruhe, wenn die gewerblich genutzten Kleintransporter in den frühen Morgenstunden lautstark den Motor anlassen. Auch beeinträchtigen diese aus optischen Gründen die Aufenthaltsqualität von Familien und Kindern an der Rollschuhbahn und erholungssuchenden Spaziergängern. Das Verkehrszeichen 314 weist Parkplätze aus, in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1010-58 wird das Parken explizit auf das Abstellen von PKW beschränkt. Dieses Schild ist im Viertel vom Straßenverkehrsamt häufig aufgestellt, allerdings mit vielfachen Lücken und zu wenig Kontrollen. Insofern bittet der Ortsbeirat die Beschilderung anzupassen und zu ergänzen, s. hierfür die Parkschilderskizze. Fotos vom 2. April 2023 durch Antragstellerin (siehe auch weitere Fotos in dem o.g. Anwaltsschreiben und Fotos in OF 388/2 vom 15. Mai 2022) Parkschilderskizze Quelle: Google Maps mit eigenen AnmerkungenBeratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 656/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 656/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 11 Auf Wusch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 656/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4335 2023 Die Vorlage OF 656/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE und LINKE.