Fahrradbügel vor der Eschersheimer Landstraße 14 und Eckenheimer Landstraße 74
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 22.06.2021, OF 66/3 Betreff: Fahrradbügel vor der Eschersheimer Landstraße 14 und Eckenheimer Landstraße 74 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird darum gebeten und dazu aufgefordert, weitere Fahrradbügel aufzustellen, und zwar: vor Eschersheimer Landstraße 14: Um den Platzbedarf der Fußgänger nicht unverhältnismäßig einzuschränken, werden die Fahrradbügel bevorzugt anstelle von Parkplatzflächen aufgestellt, die sich dort unmittelbar vor der Hausnummer 14 befinden. Bei Eckenheimer Landstraße 74 / Ecke Wielandstraße: Fahrradbügel sollten auf beiden Seiten der Einmündung direkt an den Straßenecken aufgestellt werden, um so auch unerlaubtem Halten und Parken von Autos direkt im Einmündungsbereich zu unterbinden. Zusätzlich sollten vor dem Blumengeschäft "Blumenbar" (Hausnummer 74) Fahrradbügel aufgestellt werden. Der Gehweg ist dort sehr breit.
Begründung:
Der Bedarf an Fahrradbügel ist weiterhin hoch. An beiden Stellen ist ausreichend Platz vorhanden. Vor Eschersheimer Landstraße 14 könnte ein Autostellplatz für die Fahrradbügel genutzt werden. Es bleiben dann immer noch genügend Parkplätze an dieser Stelle übrig. Vor Eckenheimer Landstraße 74 bzw. an der Einmündung Wielandstraße ist der Platzbedarf für Fahrräder sehr hoch. Zudem parken dort insbesondere im Sommer stets Autofahrer*innen (widerrechtlich), die das Eiscafé Christina besuchen. Dies kann mit den Fahrradbügeln unterbunden werden. Eine zusätzliche Fläche für Fahrradbügel ist vor dem Eingang des Blumengeschäfts "Blumenbar" denkbar. Dort stehen Autos vollumfänglich auf dem Gehweg. Stattdessen würden dort auch Fahrradbügel gut passen.Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 66/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 66/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1031 2021 Die Vorlage OF 66/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor im ersten Absatz der Wortlaut "von Parkplatzflächen" durch den Wortlaut "eines Autoabstellplatzes" ersetzt sowie im zweiten Absatz der Wortlaut "(Hausnummer 74) Fahrradbügel" um den Wortlaut "anstelle eines Autoabstellplatzes" ergänzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)