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Bebauungsplan Im Wiesengrund

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.11.2020, OF 663/12 Betreff: Bebauungsplan Im Wiesengrund Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum das Flurstück 65, Flur 12 auf dem Bebauungsplan 468 von der Wohnbebauung ausgeschlossen ist und ob dies grundsätzlich der Wohnbebauung zugeführt werden kann.

Begründung:

Im Bebauungsplan 468 ist eine auffällige Kante von der Wohnbebauung ausgespart. Das Grundstück wäre grundsätzlich über die Straße Im Wiesengrund erreichbar und könnte möglicherweise für zusätzliche Wohnbebauung in Kalbach genutzt werden.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6938 2020 Die Vorlage OF 663/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. im Tenor die Bezeichnung "Flur 12" durch die Bezeichnung "Flur 15" ersetzt wird und nach dem Wort "ob" die Worte "und wie" eingefügt werden; 2. die Begründung wie folgt ergänzt wird: "Der Ortsbeirat begrüßt grundsätzlich eine Wohnbebauung an dieser Stelle." Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)