Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Parkplätze/Gehweg vor dem Berkersheimer Weg 8
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.09.2023, OF 664/10 Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Parkplätze/Gehweg vor dem Berkersheimer Weg 8 Im Nachgang von der Präsentation der Vorplanung zur Verlängerung der Linie U5 zum Frankfurter Berg erhielt der Ortsbeirat 10 dankenswerterweise detailliertere Pläne. In diesen ist ersichtlich, dass leider vor dem Objekt Berkersheimer Weg 8 voraussichtlich 5 Parkplätze entfallen sollen. Dies ist sicherlich auch dem Umstand geschuldet, dass wegen dem auf der Nordseite angebrachten Zeichen 274.2, die 30er-Zone endet (und einerseits auch beginnt). Ab dort kann dann ein roter Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden. Die restlichen Teile der ehemaligen Stellplätze sollen mit einem Gehweg belegt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Müssen straßenbeidseitig angebrachte Verkehrszeichen 274.1 / 274.2 nicht auf gleicher Höhe stehen (aktuell mit etwa 23 m Abstand)? Ist geplant, künftig den Beginn der 30er-Zone beidseitig weiter ostwärts zu versetzen oder sinnvoller Weise doch noch vor die Bushaltestelle, also westwärts zu platzieren? In den Planungen sind mindestens bis Einmündung Sonnentaustr. Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340), als auch rotmarkierte innerhalb der aktuell bestehenden der 30er-Zone eingezeichnet. Wie ist das mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vereinbar, welche die Fahrradschutzstreifen in 30er-Zonen untersagt? Bleiben aufgrund der Punkte 1. bis 4. die dringend erforderlichen 5 Stellplätze doch erhalten? Welcher Umstand erfordert diesen unnötigen, nicht sehr wasserdurchlässigen Gehweg zusätzlich zu dem nördlich, quasi parallel verlaufenden Bestandsgeh-/radweg? Falls Absage zu 4. und 5. nicht adäquat begründbar: Wird die vorhandene kleine Grünfläche zur Versiegelungsreduktion dann wenigstens bis zum "neuen Straßenrand" erweitert? Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 2,7 MB)Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4487 2023 Die Vorlage OF 664/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme