Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren
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Bisheriger Verlauf
02.04.2015
20.04.2015
Antrag Ortsbeirat
Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren
Details im PARLIS OF_665-2_2015Ortsbeirat Magistratsvorlage
Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren
Details im PARLIS OM_4019_201502.04.2015
Antrag Ortsbeirat
Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren
Details im PARLIS OF_665-2_201520.04.2015
Anregung Ortsbeirat
Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren
Details im PARLIS OM_4019_2015 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.04.2015, OF 665/2
Betreff: Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Über die Möglichkeiten des Milieuschutzes hinsichtlich des Erhalts preiswerten Wohnraums und gemischter Bevölkerungsstrukturen in Informationsveranstaltungen vor Ort - hier jeweils für die Bereiche der Erhaltungssatzungen in Bockenheim und Westend -verstärkt zu informieren. Zusätzlich sollte eine offene Beratung in Kooperation mit dem Ortsbeirat und den Mieterinitiativen den Bewohnern Gelegenheit geben, von einem effektiven Milieuschutz zu profitieren. Sicherzustellen, dass durch ausreichende personelle Ausstattung Bauanträge und Bauausführung intensiv geprüft und kontrolliert werden können und damit der Genehmigungsvorbehalt im Sinne der Milieuschutzsatzungen angewandt werden kann. Die Grenzen des Gebietes zu überprüfen und zu berichten, warum die an das jetzt festgelegte Milieuschutzgebiet angrenzenden Bereiche für die Erhaltungssatzungen Bockenheim I und II, etwa Sophien- oder Hedwig-Dransfeld-Straße, Franz-Rücker-Allee und damit der gesamte Bereich von der Grenze Grüneburgpark bis zum Westbahnhof, Ginnheimer Landstraße und Gräfstraße bislang nicht als schützenswert eingestuft wurden, obgleich sie sowohl baulich als auch von der Bevölkerungsstruktur her durchaus unterschiedlich und schützenswert erscheinen. Begründung:
Während die Öffentlichkeit dem Milieuschutz grundsätzlich positiv gegenüber steht, bleiben doch Fragen hinsichtlich der Kriterien, es besteht ein großes Bedürfnis nach Beratung und Information hinsichtlich der Möglichkeiten aber auch der Grenzen des Milieuschutzes. Es bestehen zudem Bedenken aufgrund von Erfahrungen im Westend, dass gut gemeint noch nicht gut ist, weil die personelle Ausstattung nicht ausreicht.
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4019 2015 Die Vorlage OF 665/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme