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Verlegung des Einfahrtsverbotsschilds und des Zebrastreifens an der Einmündung .Alt-Hausen./.Hausener Brückweg.

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.10.2011, OF 67/7 Betreff: Verlegung des Einfahrtsverbotsschilds und des Zebrastreifens an der Einmündung "Alt-Hausen"/"Hausener Brückweg" Der Magistrat wird gebeten, das an der oben genannten Einmündung angebrachte Einfahrtsverbotsschild und den Zebrastreifen hinter die Einfahrt des dort befindlichen Rewe-Marktes zu verlegen.

Begründung:

Autofahrer, die aus der Straße "Alt-Hausen" kommen und zum Rewe-Markt möchten, müssen bisher aufgrund des Einfahrtsverbots einen Umweg über die Straße "Alt-Hausen" oder über die "Kleine Nelkenstraße" fahren. Dies führt einerseits zu einer Lärmbelästigung für die Anwohner dieser Straßen und verleitet andererseits viele Autofahrer dazu, verkehrswidrig in die Einfahrt zum Rewe-Markt einzubiegen. Der zuletzt genannte Aspekt führt zu unfallträchtigen Situationen, weil die entgegenkommenden Fahrzeuge aufgrund des Einfahrtverbots nicht mit einbiegenden Fahrzeugen rechnen. Das Problem könnte gelöst werden, wenn das Einfahrtsverbotsschild von seiner bisherigen Stelle entfernt und hinter den Eingang des Rewe-Marktes in Höhe der Hausnummer 4 des "Hausener Brückwegs" angebracht wird. Damit würde der Bereich vor der Einfahrt des Rewe-Marktes für den Verkehr in beide Richtungen freigegeben. Der derzeit an der Einmündung befindliche Zebrastreifen sollte ebenfalls an die neue Stelle verlegt werden, damit Fußgänger die Straße weiterhin problemlos überqueren können. Da es sich um eine überschaubare Einmündung handelt, dürften dieser Maßnahme auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit keine Bedenken entgegenstehen.Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Vorlage OF 67/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter und der Firma Rewe durchzuführen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 67/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 67/7 wird bis zur Sitzung am 20.03.2012 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 20.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 67/7 wurde zurückgezogen.