Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
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Bisheriger Verlauf
12.07.2018
14.08.2018
Antrag Ortsbeirat
Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
Details im PARLIS OF_670-1_2018Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
Details im PARLIS OM_3539_201812.07.2018
Antrag Ortsbeirat
Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
Details im PARLIS OF_670-1_201814.08.2018
Anregung Ortsbeirat
Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
Details im PARLIS OM_3539_2018 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.07.2018, OF 670/1
Betreff: Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße für die Querung der Mainzer Landstraße eine Warnblinkleuchte für die Autofahrer zu installieren, welche diese darauf hinweist, dass Fußgänger die Mainzer Landstraße queren dürfen. Diese sollte während der gesamten Grün- und anschließenden Schutzzeit blinken. Begründung:
Fußgänger, welche die Mainzer Landstraße überqueren und Rechts- sowie Linksabbieger, die von beiden Seiten der Schwalbacher Straße kommen und in die Mainzer Landstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine Grünphase. Für die Autofahrer ist die Grünphase der Fußgänger erst einsehbar, wenn sie bereits auf der Mainzer Landstraße stehen und zusätzlich ist die Grünphase sehr kurz, sodass nach kurzer Zeit für die Fußgänger rot angezeigt wird. Dabei entstehen oft gefährliche Situationen, weil Autofahrer die Menschen, die über die Mainzer Landstraße gehen, quasi bedrängen und auf ihr Recht pochen, fahren zu können, denn schließlich hätten die Fußgänger ja rot. Zu diesem Aspekt gab es mit der OM 2895 bereits die Bitte an den Magistrat, die Ampelschaltung zu optimieren. Da der Magistrat laut ST 1119 vom 15.06.2018 die Grünphasen für Fußgänger nicht verlängern will, muss den Autofahrern auf andere Weise mitgeteilt werden, dass die Fußgänger grün haben / hatten und berechtigt sind, die Straße zu queren. Durch das Anbringen eines gelben Blinklichts könnten die Autofahrer auf die parallele Grünphase (auch wenn diese nicht mehr sichtbar ist) der Fußgänger aufmerksam gemacht und zur Rücksicht gemahnt werden.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3539 2018 Die Vorlage OF 670/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme