Antrag vom 07.11.2024, OF 671/11 Betreff: Fahrradstraße-Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat beschließt, dass der Magistrat aufgefordert wird, die Raiffeisenstraße vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Harkortstraße, als Fahrradstraße einzurichten. Die entsprechende Kennzeichnung ist an und auf der Straße anzubringen.
Begründung:
Die Notwendigkeit ergibt sich aus zwei Tatsachen. Erstens ist die Fahrradverbindung auf der Straße "Am Erlenbruch" oft zugeparkt oder aus anderweitigen Gründen fast unbenutzbar. Die Etablierung einer Alternativstrecke ist unbedingt sinnvoll. Zweitens wird die Raiffeisenstraße zwar bereits durch viele Radfahrer genutzt, stehen aber unter ständigen Druck durch rücksichtslose Autofahrer. Eine Verkehrsberuhigung der Raiffeisenstraße ist dringend notwendig, zumal nicht abzusehen ist, wann die mehrfach beschlossene Unterbrechung der Durchfahrt für den KFZ-Verkehr, endlich umgesetzt wird. Zusätzliche Info: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren - was hier ausdrücklich erlaubt ist.Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6152 2024 Die Vorlage OF 671/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz hinzugefügt wird: "Vor der Umsetzung soll die Planung zur Fahrradstraße dem Ortsbeirat vorgestellt werden." Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)