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Nied: Wegfall von Parkflächen bei SB-Märkten

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): fraktionslos

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.04.2018, OF 671/6 Betreff: Nied: Wegfall von Parkflächen bei SB-Märkten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, in wieweit gegen baurechtlichen Genehmigungen zum Betreiben der SB-Märkte verstoßen wurden . 1. Nahkauf-Markt Dürkheimer Straße Wegfall und Umnutzung der vorher durch den ehemaligen REWE-Markt genutzten Parkflächen 2. REWE-Markt Mainzer Landstraße 786 Wegfall der Kundentiefgarage bei Umwandlung des Tengelmann-Marktes in einen REWE-Markt

Begründung:

Je nach Größe der Marktfläche, schreibt die Stellplatzverordnung bei Errichtung eines SB-Marktes die Schaffung von Kundenparkplätzen vor. Werden diese ersatzlos entfernt, verstößt es nicht nur gegen die baurechtlichen Vorgaben, sondern erhöht auch den Parkdruck um diese Märkte. So wird regelmäßig in der Nähe des Nahkaufsmarktes Dürkheimer Straße von Kunden regelwidrig geparkt. Zuliefer-LKW's , die früher die Zufahrt der ehemaligen Parkfläche zum Anliefern nutzen konnten, blockieren jetzt die Straße. Die Haltestelle des Bücherbusses der Stadtbücherei wird von Kunden zugeparkt. Der Bus steht dann regelwidrig und nicht gerade nutzerfreundlich in Schräglage auf einem Gehweg in der Seitenstraße. Die Straße Alt Nied wird verschönert. Hierdurch fällt Parkraum weg, der jetzt noch von Einkäufern des REWE-Marktes Mainzer Landstraße genutzt werden kann. Die Parksituation im Quartier ist jetzt schon angespannt. Eine Wiedereröffnung der Kundengarage brächte hier Entlastung Ehemaliger Kundenparkplatz des Ladenzentrums Dürkheimer Straße. Von den Parkplätzen blieben nur die Plätze der Gaststätte erhalten.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 844 2018 Die Vorlage OF 671/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme