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Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung

Lesezeit: 6 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.03.2013, OF 673/6 Betreff: Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landesregierung in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, auf der Autobahn A66 eine Tempobegrenzung auf 100 km/h im Bereich zwischen Kriftler Dreieck und Anschlusstelle Höchst zu erreichen.

Begründung:

Auf der A66 kommt es insbesondere im Bereich der zahlreichen Anschlusstellen immer wieder zu schweren Unfällen. So wurde vor etwa 16 Monaten ein Auto, welches bei der Ausfahrt Zeilsheim ausfahren wollte und entsprechend abgebremst hatte, von einem mit über 160 km/h fahrenden Fahrzeug gerammt und neben die Fahrbahn geschleudert, wo es ausbrannte. Beide Insassen starben. Es ist nicht einzusehen, wieso auf diesem Teilstück der A66 beliebig schnell gefahren werden darf. Solche Unfälle wie der geschilderte werden dadurch begünstigt, dass die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge sehr unterschiedlich sind. Auf den wenigen Kilometern zwischen dem Kriftler Dreieck und dem Eschborner Dreieck gibt es mit diesen beiden Knotenpunkten sowie der Anschlusstelle Zeilsheim, der Anschlusstelle Kelkheim, der Anschlusstelle Höchst und der Anschlusstelle Eschborn insgesamt sechs Stellen, an denen auf die Autobahn auf oder von der Autobahn ab gefahren werden kann. Die A66 hat damit in diesem Bereich den Charakter einer typischen Stadtautobahn, und es erscheint nur logisch, dass die Geschwindigkeit auf den meisten Teilstrecken in diesem Bereich auch deutlich reduziert wird. So gibt es auch schon von der Anschlusstelle Kelkheim Richtung Frankfurt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h, die kurz hinter Höchst in Tempo 100 km/h übergeht. In der Gegenrichtung gilt von der Anschlusstelle Eschborn kommend ebenfalls Tempo 100, und zwar durchgehend bis zur Anschlusstelle Kelkheim, dort wird dann plötzlich jede Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. An der Anschlusstelle Zeilsheim gilt derzeit in Richtung Höchst Tempo 120, wahrscheinlich aufgrund von Straßenschäden. Für die knapp drei Kilometer zwischen den Anschlusstellen Zeilsheim und Kelkheim wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung dann aufgehoben, bis wie geschildert ab der Anschlusstelle Kelkheim dann wieder Tempo 120 gilt. Dieser verwirrende Wechsel verschiedener Tempobegrenzungen auf einem kleinen Autobahnteilstück, dazu noch mit teils unterschiedlichen Geschwindigkeiten in unterschiedlichlichen Richtungen, kann keine für alle Verkehrsteilnehmer sichere Situation gewährleisten. Eine einheitliche Geschwindigkeit von Tempo 100km/h, wie sie auf den geschilderten Teilstücken bereits gilt, für die gesamte Strecke wäre wesentlich sicherer. Folgende weiteren Argumente sollten gegenüber dem Land Hessen vorgebracht werden: Derzeit haben Autos, die an der Anschlusstelle Kelkheim (Schmalkaldener Straße) auf die A66 Richtung Frankfurt auffahren, große Probleme, in den fließenden Verkehr einzufädeln, denn vor ihnen staut sich meist schon der Verkehr durch Fahrzeuge, die nur wenige hundert Meter weiter bei der Anschlusstelle Höchst abfahren wollen. Von hinten kommen aber Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit angefahren, die von der Anschlusstelle Zeilsheim kommend gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung hatten, auf der langen Geraden Gas gegeben haben und nun nur zögerlich auf die ab der Anschlusstelle Kelkheim erlaubten 120 km/h abbremsen. In dieser Konstellation ist die Anschlusstelle Kelkheim/Schmalkaldener Straße eigentlich sogar noch gefährlicher als die Anschlusstelle Zeilsheim, bei der der geschilderte schwere Unfall passiert ist und an der auch sonst immer wieder von kleineren Unfällen und gefährlichen Situationen berichtet wird. Durch den Ausbau des Main-Taunus-Zentrums hat der Verkehr an den beiden Ausfahrten Kelkheim und Höchst übrigens noch einmal deutlich zugenommen, diesem Fakt wurde bisher keinerlei Rechnung getragen. Studien haben ergeben, dass die Staugefahr bei Tempo 80 auf Stadtautobahnen mit vielen dicht aufeinander folgenden Auffahrten geringer ist, als ohne Tempobegrenzung. Gerade durch das aprupte Abbremsen bei hoher Geschwindigkeit wird die Staubildung gefördert. Die Kapazität der Autobahnen nimmt bei niedrigeren Geschwindigkeiten durch die niedrigeren Sicherheitsabstände zu, mehr Autos pro Zeit können die Strecke benutzen. Wenn man sich in Richtung eines staufreien Hessens entwicklen will, gehört die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an solchen Stellen wie hier an der A66 zu den unbedingt notwendigen Maßnahmen. Dies ist übrigens auch daran zu erkennen, dass in dem Bereich, in dem momentan durch Straßenschäden an der Anschlusstelle Zeilsheim Tempo 120 vorgeschrieben ist, kein Nachteil im Verkehrsfluss zu beobachten ist im direkten Vergleich mit der entgegen gesetzten Fahrtrichtung, in der es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Fazit: die Ungleichbehandlung der verschiedenen Abschnitte der A66 im geschilderten kurzen Bereich ist nicht vermittelbar, begünstigt Unfälle, behindert einen gleichmäßigen Verkehrsfluss und sollte deswegen abgeschafft werden.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2103 2013 Die Vorlage OF 673/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung)