Änderung der Verkehrsführung Ecke Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 19.04.2022, OF 68/13 Betreff: Änderung der Verkehrsführung Ecke Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, für die Verkehrsführung an der Ecke Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg in einer Ortsbegehung gemeinsam mit dem Ortsbeirat eine alternative Lösung zu entwickeln. Die Situation, so wie sie sich im aktuellen Bauzustand darstellt, stellt einen Gefahrenpunkt für die schwächeren Verkehrsteilnehmer dar, da Konflikte zwischen Fußgängern, Autofahrern und Radfahrern vorprogrammiert sind.
Begründung:
- Die derzeitige Ecklösung zwingt Fußgänger auf die Straße, bevor sie wieder den Bürgersteig des "Erlenbacher Stadtwegs" erreichen. Die hohe Bordsteinkante ist für Menschen mit Rollator schwierig. Die kleine Kante von Bordstein zum Pflanzbeet ist außerdem kaum sichtbar und kann, besonders nachts, zur Stolperfalle werden, wenn jemand über das Pflanzbeet abkürzen will. Die in den letzten Wochen neu verlegten großen Natursteine behindern insbesondere für Kinder zusätzlich die Sicht auf einbiegenden Autoverkehr. - Das Schild Spielstraße steht so weit vorne, dass es von einbiegenden Autofahrer eigentlich kaum wahrgenommen werden kann. - Fußgänger werden gezwungen, die Straße zu benutzen. Autofahrern wird jedoch grade durch die Eckbepflanzung die Sicht auf die Fußgänger eingeschränkt. - Radfahrer, die aus Harheim kommend die Straße in Richtung "Hohe Brück" queren wollen, müssen nun bis zur Straße "Am Ohlenstück" fahren und dann wieder schräg zurück über den Stadtweg (die frühere Bordsteinabsenkung gegenüber der Hohen Brück wurde rückgebaut). Die Autofahrer, kommend aus "Am Ohlenstück" sehen die Radfahrer zu spät durch die Krümmung der Straße nach links und die Lärmschutzwand rechts.Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
10. Sitzung des OBR 13 am 03.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2059 2022 Die Vorlage OF 68/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme