Baugrundstück Fritzlarer Straße 26 bis 32

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Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.05.2023, OF 680/2 Betreff: Baugrundstück Fritzlarer Straße 26 bis 32 Der Magistrat wird beauftragt zu Prüfen und berichten 1.Welche Baumaßnahme wurden auf dem Grundstück Fritzlarer Straße 26-32 genehmigt? 2.Auf welcher Rechtsgrundlage wurde genehmigt, dass das komplette Grundstück unterkellert wurde, und somit das Grundstück komplett versiegelt wurde? 3.Wieso wurde der Bau nach der Vollendung des Kellers bis zur Oberkante Kellerdecke eingestellt? Gab es einen Baustopp? Wann wird der Bau eventuell fortgesetzt?

Begründung:

Beim Grundstück Fritzlarer Straße 26-32 handelt es sich laut Bebauungsplan NW 23d Nr1 (Schönhof) vom 11.07.1964 Um ein (MI IV) Mischgebiet mit 4 Vollgeschossen. Laut im Bebauungsplanverfahren gültiger Baunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962 bedeutet dies, nach" § 17 Zulässiges Maß der baulichen Nutzung" das dort bei 4 Vollgeschossen eine Grundflächenzahl von 0,3 gilt. Die Grundflächenzahl setzt fest, wieviel Prozent des Grundstücks überbaut werden dürfen. Das bedeutet übersetzt, das bei einern Grundflächenzahl von 0,3 nur 30 % des Grundstücks überbaut werden dürfen. Beim Grundstück Fritzlarer Straße 26-32 wurde wie in dem Fotos zu sehen,das komplette Grundstück mit einem Keller Beziehungsweise einer Tiefgarage Überbaut. Es sind aber nach Fertigstellung der Oberkante Kellerdecke sämtliche Baumaterialien und Baugeräte entfernt worden. Auch der vorher sichtbare haushohe Baukran wurde inzwischen entfernt. In Zeiten des Klimawandels und Wasserknappheit durch Dürreperioden ist es nicht zu verstehen, warum eine komplette Versiegelung eines Geländes durch den Bau eines Kellers genehmigt wird. Auch ist zu erklären, warum der Bau inzwischen eingestellt wurde. Haben wir eine neue Bauruine in Bockenheim? Anlagen: Fotos Geländes Auszug Aus PLANAS des StadtplanungsamtesBeratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 680/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 680/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 757 2023 Die Vorlage OF 680/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 2 CDU und BFF (= Enthaltung)