Barrierefreie Ausgestaltung der Kreuzung Stresemannallee/Gartenstraße für Menschen mit Mobilitätseinschränkung und für blinde und sehbehinderte Menschen
Lesezeit: 4 Minuten
Bisheriger Verlauf
12.09.2013
27.09.2013
Antrag Ortsbeirat
Barrierefreie Ausgestaltung der Kreuzung Stresemannallee/Gartenstraße für Menschen mit Mobilitätseinschränkung und für blinde und sehbehinderte Menschen
Details im PARLIS OF_680-5_2013Ortsbeirat Magistratsvorlage
Barrierefreie Ausgestaltung der Kreuzung Stresemannallee/Gartenstraße für Menschen mit Mobilitätseinschränkung und für blinde und sehbehinderte Menschen
Details im PARLIS OM_2543_201312.09.2013
Antrag Ortsbeirat
Barrierefreie Ausgestaltung der Kreuzung Stresemannallee/Gartenstraße für Menschen mit Mobilitätseinschränkung und für blinde und sehbehinderte Menschen
Details im PARLIS OF_680-5_201327.09.2013
Anregung Ortsbeirat
Barrierefreie Ausgestaltung der Kreuzung Stresemannallee/Gartenstraße für Menschen mit Mobilitätseinschränkung und für blinde und sehbehinderte Menschen
Details im PARLIS OM_2543_2013 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.09.2013, OF 680/5
Betreff: Barrierefreie Ausgestaltung der Kreuzung Stresemannallee/Gartenstraße für Menschen mit Mobilitätseinschränkung und für blinde und sehbehinderte Menschen
Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Stresemannallee/ Gartenstraße die folgenden Maßnahmen zur barrierefreien Querung der Kreuzungen und der Zugänge zu den drei Bahnsteigen umzusetzen: 1. Einschaltung aller vorhandenen akustischen und taktilen Zusatzeinrichtungen an den Lichtsignalanlagen (LSA) nördlich und südlich der Haltestellen 2. Ergänzung der LSA zur Haltestelle der Linie 16 Richtung Südbahnhof über die Gartenstraße zu den anderen Bahnsteigen und über die Stresemannallee zur Allianz mit akustischen und taktilen Zusatzeinrichtungen. 3. Gestaltung der Querungsstellen als getrennte Querungen mit differenzierter Bordsteinhöhe (sog. Doppelquerung) 4. Sicherung der Schienenquerungen durch Bodenindikatoren mit breiten Rippenabständen und ebenfalls als getrennte Querungen mit differenzierter Bordsteinhöhe gestaltet. 5. Soweit möglich taktile seitliche Aufkantungen an den Inseln im Bereich der Schienenquerungen, 6. Visuell kontrastreiche seitliche Begrenzungen der Schienenquerungen über ihre gesamte Länge 7. Ausstattung der Bahnsteige mit einer akustischen Dynamischen Fahrgastinformation (DFI). Begründung:
Bei einer Begehung mit Vertretern des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen (BSBH) wurden die genannten Mängel erkannt und aufgelistet. Die Umsteigestation Stresemannallee-Gartenstraße ist von besonderer Bedeutung und wird zukünftig noch aufgewertet. Die Querungsstellen an beiden Seiten der neugebauten Haltestellen wurden mit LSA gesichert, die sämtlich mit Zusatzeinrichtungen ausgestattet sind. Keine dieser Zusatzeinrichtungen ist in Betrieb. Auch die bereits Mitte des letzten Jahrzehnts installierten Zusatzeinrichtungen an den LSA über die Stresemannallee Richtung Osten ist nicht in Betrieb. Die Haltestelle der Linie 16 nördlich der Gartenstraße ist bisher nicht modernisiert und die LSA über die Gartenstraße und über die Stresemannallee haben keine Zusatzeinrichtungen
Rollstuhlfahrer wünschen Querungen mit Nullabsenkung, während sehbehinderte Personen eine niedrige tastbare Schwelle bevorzugen, da sie an Nullabsenkungen unbewusst den Gefahrenbereich betreten könnten. Doppelquerungen werden beiden Gruppen gerecht. Es sollen Rippenplatten mit dem heute üblichen Rippenabstand von ca. 40 mm verwendet werden, anders als den bereits an der Haltestelle verbauten Platten mit etwa 20 mm Abstand. Keine der 4 Schienenquerungen ist mit Bodenindikatoren abgesichert. Die Hauptquerungsrichtung verläuft schräg über 3 Gleise, sodass eine optisch-taktile Führung unbedingt notwendig ist Die gefährlichen Schienenquerungen sind zusätzlich kontrastreich zu markieren. Die DFI sind um akustische Informationen zu ergänzen, um auch sehbehinderten Personen die Nutzung zu ermöglichen.
Rollstuhlfahrer wünschen Querungen mit Nullabsenkung, während sehbehinderte Personen eine niedrige tastbare Schwelle bevorzugen, da sie an Nullabsenkungen unbewusst den Gefahrenbereich betreten könnten. Doppelquerungen werden beiden Gruppen gerecht. Es sollen Rippenplatten mit dem heute üblichen Rippenabstand von ca. 40 mm verwendet werden, anders als den bereits an der Haltestelle verbauten Platten mit etwa 20 mm Abstand. Keine der 4 Schienenquerungen ist mit Bodenindikatoren abgesichert. Die Hauptquerungsrichtung verläuft schräg über 3 Gleise, sodass eine optisch-taktile Führung unbedingt notwendig ist Die gefährlichen Schienenquerungen sind zusätzlich kontrastreich zu markieren. Die DFI sind um akustische Informationen zu ergänzen, um auch sehbehinderten Personen die Nutzung zu ermöglichen.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
24. Sitzung des OBR 5 am 27.09.2013, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2543 2013 Die Vorlage OF 680/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme