Nistkästen für überflüssige Verkehrszeichenmasten Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ an den Kreuzungen in der Tempo30Zone der Lauterbacher Straße
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 25.01.2025, OF 682/11 Betreff: Nistkästen für überflüssige Verkehrszeichenmasten Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 "Vorfahrt gewähren" an den Kreuzungen in der Tempo-30-Zone der Lauterbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - Die drei neu aufgestellten Schilder Verkehrszeichen 205 sind an den Kreuzungen in der Lauterbacher Straße 4-20 (Tempo 30-Zone) wieder zu entfernen. - An den verbleibenden Masten der Schilder Verkehrszeichen 205 sind passende Nistkästen für Vögel anzubringen. - Die immer noch fehlenden Parkwinkel sind an den dortigen drei Kreuzungen (Lauterbacher Straße 4-20) anzubringen.
Begründung:
Die Anwohner und die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord forderten seit 2017 die Parkwinkel an den Straßenkreuzungen in der Lauterbacher Straße, in dem Abschnitt nach der Nr. 4 bis zur 20, zu vervollständigen. Es gibt bereits einen Parkwinkel, aber die weiteren Parkwinkelmarkierungen wurden nie aufgebracht. Stattdessen ist in der Tempo 30-Zone seit Dezember 2024 eine vollkommen rechtswidrige und ungenügende Beschilderung angebracht worden. In einer Tempo 30-Zone gilt grundsätzlich immer "Rechts vor Links". Tempo 30-Zonen wurden erst in den 70er Jahren eingeführt. In der Lauterbacher Straße gilt seit 1960 schon "Rechts vor Links". Nun soll eine vorfahrtsberechtigte Straße in eine Tempo 30-Zone gebaut werden. Dies ist in nur sehr wenigen Ausnahmefällen möglich, allerdings sollte diese Entscheidung dann sehr gut begründet sein, ansonsten kann dies nicht umgesetzt werden. (erforderlich ist dafür z.B. eine Grundnetz Buslinie, Haupteinkaufsstraße oder Vergleichbares). In dem Straßenabschnitt zwischen der Haunummer 2 und 9 sind bereits "schlafende Polizisten" (Bodenschweller) angebracht. In der Lauterbacher Straße 2 bis 20 (ca. 100 Meter) befinden sich die Grund-, Haupt und Realschule, die örtliche Kindertagestätte nebst Hort; zwischen den Häusern befinden sich noch weiter 3 Spielplätze. Der gesamte Abschnitt ist die "Rennstrecke" für die Kinder und deren Begleiter zwischen den Schulen, Kindergarten, Hort und Spielplätzen. Dieser Straßenabschnitt der Tempo 30-Zone ist nun in eine "Hauptstraße für Autos" geändert worden, die den Verkehrsteilnehmern nicht mehr suggeriert, hier vorsichtig fahren zu sollen. Dies entspricht nicht dem Interesse der Anwohner und nicht dem Anspruch an unseren Sicherheitsgedanken in der Stadt Frankfurt. Die Kreuzungen in dem Bereich sind Kreuzungen und es ist gilt dort unstrittig "Rechts vor Links". Dies ist erst erneut wieder durch ein Urteil, welches sich direkt auf diesen Straßenabschnitt bezieht, eindeutig und rechtssicher festgestellt worden. - Im Jahr 1960 ist bei der Planung des Gebietes darauf geachtet worden, mittels "Rechts vor Links" Kreuzungen die Autos zu "entschleunigen", weil der Verkehr damals noch Tempo 50 erlaubte. Tempo 30 Zonen gab es damals noch nicht. - Es ist damals an den Kreuzungen absichtlich ein umlaufender Randstein eingebaut worden. - Es ist an den Kreuzungen zusätzlich ein umlaufender Gehweg angebracht worden. - In der Parallelstraße gibt es gleichartige Kreuzungen, die allerdings sogar teils nur Waldzugänge sind, die ebenfalls reine "Rechts vor Links" Kreuzungen sind und mit Parkwinkeln und sogar Halteblöcken am Boden markiert worden sind. - Es ist nicht nur ein allmeines Wohngebiet (WA), sondern dort sogar reines Wohngebiet (WR). Bereits im Jahr 2017 wurde seitens der Bürger erstmals empfohlen in der Lauterbacher Straße Parkwinkel anzubringen. Die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord hatte sich seitdem noch mehrfach vergebens an das Amt gewandt. Die neue Beschilderung in der Lauterbacher Straße ist so nicht zulässig. Grundsätzlich gehört zu einer negativ Beschilderung immer noch eine positive Beschilderung dazu; von dem völlig vergessenen Radverkehr mal ganz zu schweigen. Die Ausnahmegründe für eine Vorfahrtstraße fehlen völlig. Es fehlen auf den ca.100 Metern daher folgende weitere 21 Schilder nebst Masten: - Dreimal VZ Einfahrt verboten, weil es eine Einbahnstraße ist. (Zeichen 267) - Dreimal Zusatzzeichen: Radfahrer frei (VZ 1022-10) - Dreimal VZ Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts (Zeichen 209) - Dreimal VZ Einbahnstraße rechtsweisend (Zeichen 220-20) - Dreimal VZ Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts (Zeichen 209) - Dreimal VZ Vorfahrt (Zeichen 301) - Dreimal Zusatzzeichen: Radfahrer frei (VZ 1000-32) Niemand möchte diesen irrsinnigen Schilderwald und keine weiteren unnötigen Ausgaben. Die Amtsleiterin war bereits direkt involviert in die Thematik und hat den Bürgern direkt darauf geantwortet. Es wurde eine kurze einmalige wahllose Geschwindigkeitskontrolle in dem Bereich angeordnet. Die Antwort an die Bürger war aber nicht zielführend. Die einmalige 90-minütige Geschwindigkeitskontrolle ohne Zeitangabe zeigte zwar keine Geschwindigkeitsüberschreitungen, trotzdem ist dies kein Indiz für eine sicherere Straße und überhaupt keine aureichende Begründung für die Verwaltungsvorschrift hier eine "Hauptstraße" im Tempo 30-Zone Gebiet anzulegen. Der Bürgerwille sollte mehr beachtet werden und die eindeutigen Vorgaben zu sicheren Wohngebieten und Bereichen um die Schulen sollten mehr Beachtung finden. Das Dezernat für Mobilität hat dazu bereits klare Vorgaben gemacht und in einem neuen Anschreiben vom 25.01.25 auf die Wichtigkeit der Sicherheit vor unseren Schulen hingewiesen: "Schulwegsicherheit im Fokus"Beratung im Ortsbeirat: 11