Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen
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Bisheriger Verlauf
09.11.2018
26.11.2018
Antrag Ortsbeirat
Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen
Details im PARLIS OF_689-2_2018Anregung Ortsbeirat
Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen
Details im PARLIS OA_335_201809.11.2018
Antrag Ortsbeirat
Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen
Details im PARLIS OF_689-2_201826.11.2018
Anregung Ortsbeirat
Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen
Details im PARLIS OA_335_2018 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.11.2018, OF 689/2
Betreff: Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die im Ortsbezirk 2 gültigen Milieuschutzsatzungen werden konsequent zum Schutz der ansässigen Bevölkerung genutzt. Dies schließt die Nutzung des Vorkaufsrechts bzw. die Erzwingung von Abwendungsvereinbarungen ein. Dies gilt auch für mögliche rechtliche Zweifelsfälle 2. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen personellen Kapazitäten für die Umsetzung der Milieuschutzsatzungen zur Verfügung stehen. 3. Der Magistrat stellt sicher, dass die organisatorischen Abläufe für die Ausübung der Milieuschutzsatzung so gestaltet werden, dass keine Reibungsverluste zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten entstehen. 4. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Ausübung von Vorkaufsrechten bereitstehen. 5. Der Magistrat stellt sicher, dass für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen die notwenigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Begründung:
Milieuschutzsatzungen sind kein Allheilmittel - insbesondere so lange das Land Hessen nicht den Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wieder einführt, aber für viele Mieterinnen und Mieter ist dieses Instrument derzeit die einzige Möglichkeit der Finanzmacht der Investoren etwas entgegenzusetzen. Leider werden auch bestehende Milieuschutzsatzungen in Frankfurt bislang nicht konsequent zum Schutz der Bevölkerung angewendet. Dies hat der Fall der Adalbertstraße 11 leider erneut deutlich gemacht. Hier hätte die Stadt Frankfurt die Möglichkeit gehabt das Vorkaufsrecht auszuüben oder zumindest eine Abwendungserklärung zu erzwingen. Während das Stadtplanungsamt und Bauaufsicht die Ausübung des Vorkaufsrechts empfohlen haben, wurde die Ausübung des Vorkaufsrechts durch Amt für Bauen und Immobilien abgelehnt. Es drängt sich die Vermutung auf, dass die derzeitigen organisatorischen Strukturen für das komplexe Thema der Nutzung von Vorkaufrechten im Rahmen der Milieuschutzsatzungen nicht optimal sind. Zudem scheint es so zu sein, als ob in den beteiligten Dezernaten unterschiedliche Auffassungen über die Bedeutung der Milieuschutzsatzungen bestehen. Dieses Problem sollte seitens des Magistrats im Sinne vieler Bürgerinnen und Bürger dringend gelöst werden.
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 335 2018 Die Vorlage OF 689/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)