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Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle „Dornbusch“

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.04.2016

Anregung Ortsbeirat

Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle „Dornbusch“

Details im PARLIS OM_6_2016
18.07.2016

Stellungnahme des Magistrats

Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle „Dornbusch“

Details im PARLIS ST_961_2016
18.08.2016

Antrag Ortsbeirat

Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle „Dornbusch“

Details im PARLIS OF_69-9_2016
01.09.2016

Anregung Ortsbeirat

Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle „Dornbusch“

Details im PARLIS OM_499_2016
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 18.08.2016, OF 69/9

Betreff: Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle "Dornbusch" Vorgang: OM 6/16; ST 961/16 Der Ortsbeirat begrüßt zwar, dass der Magistrat das Anliegen, das mit der OM 6 an ihn herangetragen wurde, innerhalb kurzer Zeit aufgegriffen hat. Allerdings ist das Ergebnis nicht akzeptabel und wird abgelehnt. Die Verschiebung des Standortes um wenige Meter nach Osten, vom Haus Nr. 3 vor das Schaufenster des Geschäfts in dem Gebäude Am Dornbusch 1, wird von den Anliegern als Provokation empfunden. Die untragbaren Zustände, die in der Begründung zur OM 6 geschildert wurden, werden damit eher verstärkt als behoben. Weshalb der Kleidercontainer am alten Standort verblieben ist und die optische Verschandelung des Straßen- bzw. Bürgersteigbildes sich nunmehr von Haus Nr. 3 bis vor das Gebäude Nr. 1 direkt an der Rückseite des Abgangs zur U-Bahn-Station hinzieht, ist völlig unverständlich. Insbesondere wird mit der bereits vorgenommenen Verlagerung nicht dem Antrag des Ortsbeirats in der OM 6 entsprochen. Dieser zielte auf eine Standortverlegung, welche "die Anwohner im Bereich der Bushaltestelle (ab der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch bis etwa Am Dornbusch 7) weniger belastet". Der OF 16/9 vom 28.4.2016 kann entnommen werden, welche Standorte beispielsweise als weniger belastend angesehen werden könnten. Nach Mitteilung der Anwohner lädt der neue Standort noch besser zur Verschmutzung ein, das Abstellen von Flaschen oder Ablegen von Müll erfolge jetzt zwischen Kleidercontainer und U-Bahn-Abgang. Leider dienten die so platzierten Container vielen Bürgern zum Entsorgen von Unrat. Der Kleidercontainer trage ebenfalls zur Verschandelung dieses Bereichs vor ihren Haustüren und Schaufenstern bei. Eine Umsetzung des Kleidercontainers vor das Haus Am Dornbusch, wie möglicherweise ins Auge gefasst (siehe ST 961), wäre im übrigen nicht vermittelbar, da sich der Ortsbeirat 9 seit Jahren dort um eine Umgestaltung mit dem Ziel der Verbesserung der Aufenthaltsqualität an diesem für den Stadtteil Dornbusch zentralen Platz engagiert. Ein öffentliches Bedürfnis für die Aufstellung des Kleidercontainers in den beiden in Rede stehenden Bereichen der U-Bahn-Haltestelle Am Dornbusch besteht nicht. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. der OM 6 entsprechend zu verfahren und eine Verlegung der Glascontainer an einen der in der OF 16/9 genannten Standorte vorzunehmen, falls sich keine andere, weniger belastende Stelle anbietet, 2. zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, wer den Altkleidercontainer aufgestellt hat und ob für die Aufstellung des Containers an diesem Standort eine Erlaubnis erteilt wurde, 3. falls für den Standort des Kleidercontainers keine Erlaubnis vorliegt, für dessen schnelle Entfernung Sorge zu tragen, insbesondere wegen der Ungeeignetheit des Standortes, keinesfalls aber nachträglich eine Erlaubnis zu erteilen. Eine möglicherweise ins Auge gefasste Versetzung auf den Platz vor dem Haus Am Dornbusch soll auf jeden Fall unterbleiben.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2016, OM 6
Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 961
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

4. Sitzung des OBR 9 am 01.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 499 2016 Die Vorlage OF 69/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme