Skip to main content

Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage über die Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch)

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.09.2022
19.12.2022
23.02.2023
14.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen

Details im PARLIS OM_2578_2022

Stellungnahme des Magistrats

Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignale in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen

Details im PARLIS ST_2796_2022

Antrag Ortsbeirat

Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage über die Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch)

Details im PARLIS OF_695-6_2023

Anregung Ortsbeirat

Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch)

Details im PARLIS OM_3668_2023
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.02.2023, OF 695/6 Betreff: Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage über die Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch) Vorgang: OM 2578/22 OBR 6; ST 2796/22 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Schutzzeit der Lichtsignalanlage über die Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel den Mindestanforderungen laut Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) anzupassen.

Begründung:

In seiner Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2796 geht der Magistrat "davon aus, dass die Fußgängerfurt über die Sieringstraße gemeint ist, da die Kirche St. Johannes Apostel sowie zwei Fahr-spuren angesprochen werden." Das war nicht der Fall - Es war, wie im Antrag auch explizit geschrieben, die Königsteiner Straße gemeint. Daher ist es erforderlich, diesen Antrag nochmals zu stellen. Die folgende Begründung bleibt unverändert: Die Breite der Straße beträgt an dieser Stelle ca. 7 m. Gemäß den sog. Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) wird davon ausgegangen, dass sich eine Person mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s fortbewegt und dass die Schutzzeit so bemessen sein soll, dass diese Person, auch wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünphase die Straße betritt, noch ausreichend Zeit haben muss, den gegenüberliegenden Bordstein zu erreichen. Die Schutzzeit bei der o.g. Lichtsignalanlage beträgt ca. 3 s. Laut den RiLSA müssten es aufgerundet 6 s sein. Da diese Lichtsignalanlage von vielen, oft auch älteren Menschen an dieser Stelle der Königsteiner Straße mit Kirche, Geschäften und Gastronomie, genutzt wird, sollte hier zumindest der Standard gemäß RiLSA gewährleistet sein.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2578 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2796 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3668 2023 Die Vorlage OF 695/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme