Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
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Bisheriger Verlauf
22.01.2013
25.03.2013
07.04.2013
09.04.2013
Auskunftsersuchen
Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
Details im PARLIS V_606_2013Stellungnahme des Magistrats
Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
Details im PARLIS ST_488_2013Antrag Ortsbeirat
Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
Details im PARLIS OF_697-6_2013Auskunftsersuchen
Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
Details im PARLIS V_704_201322.01.2013
Auskunftsersuchen
Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
Details im PARLIS V_606_201325.03.2013
Stellungnahme des Magistrats
Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
Details im PARLIS ST_488_201307.04.2013
Antrag Ortsbeirat
Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
Details im PARLIS OF_697-6_201309.04.2013
Auskunftsersuchen
Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
Details im PARLIS V_704_2013 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.04.2013, OF 697/6
Betreff: Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
Vorgang: V 606/13 OBR 6; ST 488/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit ST 488 wurde mitgeteilt, dass das Grundstück Eichenstraße 32 seit 1998 durch Gestattungsvertrag mit angemessener Nutzungsentschädigung vergeben worden ist. Nach diesem Vertrag ist das Abstellen von Fahrzeugen nicht erlaubt. Ferner wurde festgestellt, dass es sich um Fahrzeuge handelt, die eindeutig einer wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden könnten. Des Weiteren wurde in der Stellungnahme mitgeteilt, dass durch die derzeitige Nutzung des Geländes keine konkreten Anhaltspunkte für einen hinreichenden Verdacht auf Boden- oder Grundwasserverunreinigungen vorliegen würde. Der Magistrat wird daher aufgefordert mitzuteilen, 1. Ist die angemessene Nutzungsentschädigung auch noch angemessen bei der zweckentfremdeten Verwendung des Areals oder hat die Stadt ein Recht auf Nachforderung in entsprechender Höhe? 2. Hat der Nutzer des Geländes seinen Auto- bzw. Gebrauchtwagenhandel angemeldet? 3. Weshalb wurde erst jetzt festgestellt, dass das Gelände zweckentfremdet ist? 4. Wie wurde und wer hat festgestellt, dass keine Boden- oder Grundwasserverunreinigungen vorhanden sind? Wurde ein entsprechendes Gutachten erstellt? Wann wird das Gutachten dem Ortsbeirat zugänglich gemacht? 5. Wie wird sichergestellt, dass bei eventuell nachträglich festgestellten Verunreinigungen der Gestattungsvertragspartner für die Kosten der Beseitigung der Verunreinigungen tatsächlich aufkommt?dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2013, V 606 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 488 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 704 2013 Die Vorlage OF 697/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme