Zum Schutz spielender Kinder vor illegalen Rennfahrern in der Schönstraße Bremsschwellen (Tempohemmschwellen) anbringen!
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Bisheriger Verlauf
20.11.2015
08.12.2015
08.12.2015
Antrag Ortsbeirat
Zum Schutz spielender Kinder vor illegalen Rennfahrern in der Schönstraße Bremsschwellen (Tempohemmschwellen) anbringen!
Details im PARLIS OF_698-1_2015Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhigung Schönstraße im Bereich Hardenbergstraße und Schönplatz
Details im PARLIS OF_709-1_2015Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zum Schutz spielender Kinder vor illegalen Rennfahrern in der Schönstraße tempohemmende Maßnahmen ergreifen
Details im PARLIS OM_4821_201520.11.2015
Antrag Ortsbeirat
Zum Schutz spielender Kinder vor illegalen Rennfahrern in der Schönstraße Bremsschwellen (Tempohemmschwellen) anbringen!
Details im PARLIS OF_698-1_201508.12.2015
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhigung Schönstraße im Bereich Hardenbergstraße und Schönplatz
Details im PARLIS OF_709-1_201508.12.2015
Anregung Ortsbeirat
Zum Schutz spielender Kinder vor illegalen Rennfahrern in der Schönstraße tempohemmende Maßnahmen ergreifen
Details im PARLIS OM_4821_2015 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 20.11.2015, OF 698/1
Betreff: Zum Schutz spielender Kinder vor illegalen Rennfahrern in der Schönstraße Bremsschwellen (Tempohemmschwellen) anbringen!
Der Magistrat wir gebeten, zum Schutz spielender Kinder vor Unfällen mit zu schnell fahrenden Autos in der Schönstraße (Höhe Hardenbergstraße) Bremsschwellen, sog. "Schlafende Polizisten", westlich und östlich der Südumfahrung des Spielplatzes anzubringen und die vorhandenen Hinweiszeichen auf den "verkehrsberuhigten Bereich" zu erneuern, bzw. durch größere, gut sichtbare Hinweiszeichen zu ersetzen. Zudem wird der Magistrat gebeten, die Parkmöglichkeiten unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Kinder zu überprüfen. Begründung:
Die Schönstraße ist im Bereich südlich des dortigen Spielplatzes durch Verkehrszeichen 325.1 als "Verkehrsberuhigter Bereich" (sog. Spielstraße) ausgewiesen. Wir danken Ihnen für Ihr Feedback. Weiteres Bild meldenMelden Sie das anstößige Bild. AbbrechenFertigInnerhalb dieses Bereiches gilt laut Straßenverkehrsordnung: · Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. · Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. · Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. · Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. · Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen wie verschiedenfarbige Pflasterungen. Leider halten sich viele Autofahrer nicht daran, sondern fahren in so hohem Tempo, wie es die Straßenführung irgend zulässt. Außerdem wird auf der Straße auch in den Bereichen dauerhaft geparkt, obwohl dort keine Parkplätze durch Markierungen ausgewiesen sind. Dies bedeutet eine ständige Gefährdung der Anwohner. In den umstehenden Häusern wohnen Familien mit vielen Kindern. Diese überqueren die Schönstraße auf dem Weg zum Spielplatz meist ohne Begleitung von Erwachsenen. Von ihrem verbrieften Recht, auf der Straße zu spielen, machen sie aus gutem Grund keinen Gebrauch. Auch wenn es bisher glücklicherweise nur Beinahe-Unfälle gegeben hat, ist mehr Rücksichtnahme der Autofahrer dringend erforderlich, damit es nicht zur Verletzung an Leib und Leben der spielenden Kinder kommt. Die Erfahrung zeigt, dass Bremsschwellen (siehe Abbildung unten) ein wesentlich wirksameres Mittel zur Tempobegrenzung darstellen als jedes Verkehrsschild. Die Erneuerung der Verkehrsschilder mit Hinweisen auf den "Verkehrsberuhigten Bereich" ist erforderlich, weil die vorhandenen Schilder sehr klein, zum Teil zugeklebt und kaum sichtbar aufgehängt sind. Schließlich sollten auch die Parkmöglichkeiten unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Kinder überprüft werden.Nebenvorlage: Antrag vom 08.12.2015, OF 709/1
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
47. Sitzung des OBR 1 am 08.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4821 2015 1. Die Vorlage OF 698/1 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff und der Tenor wie folgt lauten: "Zum Schutz spielender Kinder vor illegalen Rennfahrern in der Schönstraße tempohemmende Maßnahmen ergreifen Der Magistrat wird gebeten, zum Schutz spielender Kinder vor Unfällen mit zu schnell fahrenden Autos in der Schönstraße (Höhe Hardenbergstraße) geeignete tempohemmende Maßnahmen zu ergreifen sowie die vorhandenen Hinweiszeichen auf den "verkehrsberuhigten Bereich" zu erneuern bzw. durch größere, gut sichtbare Hinweiszeichen zu ersetzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Parkmöglichkeiten unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Kinder zu überprüfen." 2. Die Vorlage OF 709/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme