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Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des Lindenbaums

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.03.2015

Stellungnahme des Magistrats

Planungsmittel für Erweiterungsbauten an den Ernst-Reuter-Schulen I und II

Details im PARLIS ST_367_2015
03.12.2015

Anregung Ortsbeirat

Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des Lindenbaums

Details im PARLIS OM_4801_2015
10.08.2016

Antrag Ortsbeirat

Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des Lindenbaums

Details im PARLIS OF_70-9_2016
01.09.2016

Anregung Ortsbeirat

Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des Lindenbaums

Details im PARLIS OM_500_2016
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.08.2016, OF 70/9 Betreff: Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des Lindenbaums Vorgang: OM 4801/15; ST 367/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die schwierige Verkehrssituation im obigen Bereich gibt Veranlassung, erneut an den Magistrat heranzutreten. Der Magistrat wird dringend gebeten, kurzfristig das bisherige Halteverbot im Abschnitt zwischen der Höllbergstraße und der Kleinschmidtstraße zumindest vor der Haus-Nr. 553, der Apotheke, wieder anzuordnen; eine entsprechende Neureglung auch im Rahmen des Umbaus der Eschersheimer Landstraße zu berücksichtigen

Begründung:

Im Straßenabschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Höllbergstraße und der Kleinschmidtstraße bestand Halteverbot, das aber vor einiger Zeit aufgehoben worden ist. Seitdem wird an diesem Straßenstück wieder geparkt - mit Folgen, speziell im Hinblick auf die Verkehrsabwicklung eines von der Gegenseite ausgehenden U-Turns! Fahrzeuge, insbesondere LKW, deren Fahrer die Gegenrichtung via Innenstadt fahren, kommen oft nicht mehr um die Kurve. Dies hat schon mehrfach zu unerwünschten Blockaden für den U-Bahn-Verkehr einschließlich Störungen der Taktung, aber auch zu Unfällen geführt. In einem städtischen Plan vom 30. 10. 2015 ist der U-Turn übrigens eingezeichnet. Im Weiteren führen fehlende räumliche und Erlaubnis-Möglichkeiten für U-Turns dazu, dass Fahrer mit ihren KFZ durch dahinter liegende reine Wohngebiete kurven (müssen), um überhaupt wieder die Gegenrichtung einschlagen zu können. Dies ist den Anwohnern, insbesondere was den LKW-Verkehr betrifft, nicht zumutbar und in keiner Weise akzeptabel.dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 367 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4801 Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

4. Sitzung des OBR 9 am 01.09.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 500 2016 Die Vorlage OF 70/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen 3 CDU und SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)