Aufstellen von Fahrradständern in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße/Robert-Koch-Allee
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Bisheriger Verlauf
29.12.2020
15.01.2021
Antrag Ortsbeirat
Aufstellen von Fahrradständern in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße/Robert-Koch-Allee
Details im PARLIS OF_700-12_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Aufstellen von Fahrradständern in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße/Robert-Koch-Allee
Details im PARLIS OM_7062_202129.12.2020
Antrag Ortsbeirat
Aufstellen von Fahrradständern in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße/Robert-Koch-Allee
Details im PARLIS OF_700-12_202015.01.2021
Anregung Ortsbeirat
Aufstellen von Fahrradständern in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße/Robert-Koch-Allee
Details im PARLIS OM_7062_2021 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 29.12.2020, OF 700/12
Betreff: Aufstellen von Fahrradständern in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße/Robert-Koch-Allee
Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen (z.B. Aufstellung von Fahrradständern oder Pollern, wie bereits an einigen Stellen vorhanden) dafür zu sorgen, dass auf den Fußwegflächen in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße /Robert-Koch-Allee nicht mehr geparkt werden kann und Fußgänger (auch mit Rollstühlen, Kinderwägen oder Rollatoren) sicher die Straße überqueren können. Begründung:
Nicht nur die leider - trotz Zusage des Straßenverkehrsamtes - immer noch nicht markierte Feuerwehrzufahrt Hans-Bethe-Straße 13/Arthur-von-Weinberg-Straße 2-4 sondern auch die obengenannten Fußwegflächen werden regelmäßig mit Kraftfahrzeugen aller Art zugeparkt (Beispiel siehe Foto). Rollstuhlfahrer, Familien mit Kinderwägen und auch Fußgänger allgemein können die abgesenkten Bürgersteige nicht nutzen und sind gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Für Sehbehinderte sind die taktilen Leitsysteme auf den zugeparkten Flächen nicht mehr verfügbar. Für alle Verkehrsteilnehmer wird die Sicht in den Kreuzungsbereichen deutlich eingeschränkt und das allgemeine Unfallrisiko steigt. Aus den genannten Gründen sollte das Zuparken durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. Quelle: privat
Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7062 2021 Die Vorlage OF 700/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme