Antrag vom 09.01.2023, OF 702/1 Betreff: Toiletten auch für das Gallus! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Vorlage M174 wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass das vorgestellte Toilettenkonzept wie folgt ergänzt wird: 1. Punkt II.c Sofortmaßnahmen wird wie folgt ergänzt: 19. Gleisfeldpark Systemtoilette oder feste Anlage 20. Spielplatz Frankenallee/Quäkerplatz Systemtoilette oder feste Anlage 21. Sommerhoffpark Systemtoilette oder feste Anlage 2. Von gendergerechten Toiletten zu schreiben und dann nicht einmal in Betracht zu ziehen, dass es Menschen gibt, die keinem binären Geschlecht angehörig sind, ist im Jahr 2023 nicht mehr zeitgemäß. Dementsprechend wird Ziffer III.a wie folgt abgeändert: Der Magistrat prüft bei allen vorhandenen Toilettenanlagen bei Sanierungs- und Umbauarbeiten die Möglichkeit, die Bedarfe von Frauen und nichtbinären bzw. gender-nonkonformen Personen hinsichtlich Anzahl, Ausstattung und Sicherheit zu berücksichtigen. Auf Grundlage einer Nutzerdatenauswertung ist zu prüfen, ob ein Verhältnis Männer- zu Frauentoiletten von 1:3 als Orientierungskennzahl angezeigt ist, und in welchem Verhältnis zusätzliche Unisex-Toiletten benötigt werden. Neuschaffungen und Planungen werden unter Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit erstellt. Hierbei wird explizit auch die Schaffung von zusätzlichen Unisex-Toiletten in Betracht gezogen. Hygieneprodukte werden in allen öffentlichen Sanitärräumen kostenlos zur Verfügung gestellt. 3. Ziffer III.f wird wie folgt abgeändert: Zur Entgeltpflicht öffentlicher Toiletten der Stadt Frankfurt am Main gilt künftig folgende Regelung: Öffentliche Sanitärräume stehen den Bürger*innen kostenlos zur Verfügung.
Begründung:
Toiletten stellen einen wichtigen Teil der Infrastrukturversorgung, Daseinsvorsorge und städtischen Mobilität dar - sie schaffen Zugang zu öffentlichem Raum. Die geringe Anzahl der öffentlichen Toiletten in Frankfurt begünstigt Wildpinkeln und veranlasst viele Menschen, vor allem auch mit Blasenbeschwerden, Inkontinenz und Menstruation, Schwangere oder Eltern kleiner Kinder ihre Mobilität und Teilhabe am öffentlichem Leben einzuschränken. Zentral ist dabei, dass öffentliche Toiletten jeder Person kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Besonders ungerecht ist, dass es an einigen Orten eine strukturelle Diskriminierung von Frauen, nichtbinären und gender-nonkonformen Personen gibt: Während Pissoirs kostenlos angeboten werden, wird für die Nutzung vieler Sitztoiletten eine Benutzungsgebühr erhoben . Die heutige Toilettensituation im öffentlichen Raum widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und benachteiligt Frauen, nichtbinären und gender-nonkonformen Personen. Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Papierhandtücher sollten Menstruationsartikel zur Grundausstattung jeder öffentlichen Toilette zählen. Das kostenlose Angebot an Menstruationsartikeln kann Personen im Alltag unterstützen, die von einer unregelmäßigen Menstruation betroffen sind und gerade keine notwendigen Hygieneartikel zur Hand haben. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln in öffentlichen Toiletten kann zudem erreicht werden, die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern. Die Bereitstellung dieser Produkte ist somit nicht nur ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation, sondern kann eine wirksame Maßnahme sein, um Periodenarmut zu bekämpfen. Gemäß FES-Toilettenfinderkarte befindet sich im Gallus außer an der Galluswartekeine öffentliche Toilette (Screenshot anbei). Teilweise gibt es Ausweichmöglichkeiten, z.B. kann nahe der Quäkerwiese die Toilette der Kirche oder während der Öffnugnszeiten des Quartierspavillions dessen Toilette genutzt werden, dies ist aber bei weitem nicht ausreichend und keine Lösung des allgemeinen Mangels an tatsächlich öffentlichen Toiletten. An anderen Orten, insbesondere den Parks im Viertel, fehlt es gänzlich an Möglichkeiten, sein Geschäft zu verrichten. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, dem dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Quelle: FES ToilettenfinderHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 702/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 702/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme; bei Abwesenheit 1 FDP, LINKE. und Die Partei zu 2. Einstimmige Annahme; bei Abwesenheit 1 FDP, LINKE. und Die Partei 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 341 2023 1. Der Vorlage M 174 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 702/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Punkt der Vorlage folgenden Wortlaut enthält: "1. Punkt II. Buchstabe c "Sofortmaßnahmen" wird wie folgt ergänzt: 19. Die in der "Pauline" vorhandene Toilette wird als Vertragstoilette ausgewiesen. 20. Die im Quartierspavillion an der Quäkerwiese vorhandene Toilette wird als Vertragstoilette ausgewiesen." Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)