Außengastronomieflächen dürfen Fest auf der Berger Straße nicht gefährden
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Bisheriger Verlauf
08.08.2019
18.09.2019
19.09.2019
Antrag Ortsbeirat
Außengastronomieflächen dürfen Fest auf der Berger Straße nicht gefährden
Details im PARLIS OF_702-3_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße
Details im PARLIS OM_5197_201908.08.2019
Antrag Ortsbeirat
Außengastronomieflächen dürfen Fest auf der Berger Straße nicht gefährden
Details im PARLIS OF_702-3_201918.09.2019
19.09.2019
Anregung Ortsbeirat
Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße
Details im PARLIS OM_5197_2019 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 08.08.2019, OF 702/3
Betreff: Außengastronomieflächen dürfen Fest auf der Berger Straße nicht gefährden
Mit großen Anstrengungen organisiert die Interessengemeinschaft Untere Berger Straße (IGUB) alljährlich ein Fest auf der unteren Berger Straße. Finanziert wird das Fest von den beteiligten Einzelhändlern und Gastronomen. Allein der finanzielle Aufwand für die umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen ist immens. Erforderlich ist bei solchen Festen z.B. auch ein Sicherheitsdienst, der im gesamten Festbereich verantwortlich ist. Auf Außengastronomieflächen im öffentlichen Raum darf der Sicherheitsdienst jedoch nicht tätig werden. Leider beteiligen sich nicht alle Geschäftsleute an dem Fest und nutzen zwar die Besucherströme um ihre Sommergärten zu füllen, beteiligen sich aber nicht an den Kosten. Auf der unteren Berger Straße sind kaum noch freie Flächen vorhanden. Die meisten Flächen sind für Außengastronomieflächen vergeben. So steht jetzt z.B. auf dem Merianplatz überhaupt keine größere freie Fläche mehr zur Verfügung. Unter diesen Bedingungen würde sich das Berger Straßen Fest in seinem 35jährigen Jubiläumsjahr nicht durchführen lassen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Genehmigung der Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße für die Zeit des alljährlich von der IGUB organisierten Festes auszusetzen. Begründung:
Mit der Aussetzung der Genehmigung für die Dauer des Festes bleibt die Möglichkeit der Geschäftsleute eine Außengastronomie direkt vor ihrem Laden zu betreiben unberührt, lediglich wird dadurch ein sicherheitsbezogen praktikabler und finanziell für alle fairer Weg vorgeschlagen.Nebenvorlage: Antrag vom 18.09.2019, OF 732/3
Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 702/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO I, TOP 14 Die geänderte Vorlage OF 702/3 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5197 2019 1. Die Vorlage OF 702/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird beauftragt, in die jährliche Anpassung der Genehmigung bzw. bei Neugenehmigung für die Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße den folgenden Passus aufzunehmen: Die Außengastronomiefläche ist am ersten Juniwochenende ausgesetzt. Begründung: Das Bergerstraßenfest ist eine feste Institution, die weit über die Frankfurter Stadtgrenze hinaus bekannt und beliebt ist. Solche Straßenfeste erhöhen die Attraktivität in den jeweiligen Stadtteilen und insbesondere die lokalen Einzelhändler sowie Gastronomen profitieren von den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern. Beim Austragen eines Straßenfestes derartiger Größe steht die Sicherheit sowohl der Besucher als auch der Betreiber und Aussteller immer im Vordergrund. Um die hohen Sicherheitsauflagen zu erfüllen, sind weiterhin organisatorische und planerische Aspekte wie das Einhalten der Rettungsgassen oder das Absehen von Glasflaschen im Verkauf als auch finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Dies ist nur durch eine zentrale Koordination möglich und muss durch die Mitwirkung aller sich auf der Straßenfläche befindlichen Aussteller, Gastronomen und Betreiber bewirkt werden. Derzeit existiert hierfür kein rechtlicher Rahmen, da die Sondernutzungen für Sommergärten der ansässigen Gastronomen nicht zur Zeit des Straßenfestes ausgesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Stadtteilfestes ermöglichen und gleichzeitig die Zukunft des Bergerstraßenfestes sichern." 2. Die Vorlage OF 732/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 702/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und 1 CDU zu 2. Einstimmige Annahme