Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 19.02.2023, OF 702/6 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Vorgang: OA 230/22 OBR 6; ST 5/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, wo genau sich der öffentliche Spielplatz in der Kiefernstraße befindet, der 3 Minuten von der Einrichtung Waldschulstraße 20 entfernt sein soll (vorletzter Absatz der Stellungnahme). Vorsorglich wird der Magistrat aufgefordert, den angeblich vorhandenen öffentlichen Spielplatz in der Kiefernstraße endlich unter Einbezug der Kinder einzurichten. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, - wie er sich die Integration aller Betroffenen im Stadtteil vorstellt, da es ja nicht nur diese Übergangswohneinrichtung in Griesheim gibt. - und welche Mittel und Personal er bereit ist, schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, um sämtliche Bildungseinrichtungen sofort zu erweitern oder zu bauen und auszustatten, damit die Integration tatkräftig erfolgreich umgesetzt werden kann. Ferner möchte der Ortsbeirat die Stellungnahme wie folgt kommentieren: 1. Die Gemeinschaftsräume mit einer kleinen Freifläche sind kein Ausgleich für den Bewegungsdrang der Kinder. 2. Dass ein Spielplatz vor kurzem auf ABG-Gelände abgebaut wurde, weil es mehrfach Beschwerden von Anwohnern gab und hier das Gebäude als geförderter Wohnraum für Senioren und Seniorinnen angeführt wird, ist sonderbar und verwundert, da in dem Haus ebenfalls Familien wohnen. 3. Um die Menschen zu integrieren, die man in den Unterkünften unterbringt, muss dafür gesorgt werden, dass dafür auch entsprechende Angebote jeglicher Art vorhanden sind. Dazu zählen, wenn nicht vor Ort, dann im nahen Umfeld entsprechende Einrichtungen für die Erwachsenen und gut ausgestattete Spielflächen etc. Beides ist nicht ausreichend vor Ort vorhanden. 4. Der vermutlich gemeinte und angeführte Spielplatz in der Kiefernstraße in 3 Minuten Entfernung ist ein vom IB betriebener (Abenteuer)Spielplatz und nur offen, wenn das Personal auch da ist. Er ist also nicht jeden Tag und zu jeder Zeit tagsüber verfügbar. 5. Die angeführten Einrichtungen im letzten Absatz sind ebenfalls nur dann erreichbar, wenn die Einrichtungen geöffnet sind. Dies ist ebenfalls nicht an 7 Tagen die Woche der Fall. Und die Bibliothek ist zwar ein schöner Ort, aber kein Spielplatz.
Begründung:
Eine weitere Begründung erübrigt sich.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3672 2023 Die Vorlage OF 702/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme