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Anbringung einer verschließbaren Schranke vor dem Durchgangsweg zwischen Haltesteile Louisa und Bauhof im verlängerten Ziegelhüttenweg

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.08.2013

Antrag Ortsbeirat

Anbringung eines verschließbaren Tores vor dem Durchgangsweg zwischen der Haltestelle .Louisa. und dem Bauhof im verlängerten Ziegelhüttenweg

Details im PARLIS OF_668-5_2013
27.09.2013

Antrag Ortsbeirat

Anbringung einer verschließbaren Schranke vor dem Durchgangsweg zwischen Haltesteile Louisa und Bauhof im verlängerten Ziegelhüttenweg

Details im PARLIS OF_705-5_2013
27.09.2013

Anregung Ortsbeirat

Anbringung einer verschließbaren Schranke vor dem Durchgangsweg zwischen der Haltestelle „Louisa“ und dem Bauhof im verlängerten Ziegelhüttenweg

Details im PARLIS OM_2539_2013
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.09.2013, OF 705/5

Betreff: Anbringung einer verschließbaren Schranke vor dem Durchgangsweg zwischen Haltesteile Louisa und Bauhof im verlängerten Ziegelhüttenweg
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Eigentümern und Pächtern der an dem Durchgangsweg zwischen Hal testelle Louisa und Bauhof im verlängerten Ziegelhüttenweg gelegenen Kleingärten die Anbringung einer verschließbaren Schranke am Eingang des Weges am Bauhof zu gestatten, um das Einfahren von Kraftfahrzeugen zu verhindern.

Begründung:

Der Durchgangsweg verbindet die Haltestelle Louisa mit dem verlängerten Ziegelhüttenweg in Richtung Stadtwald. An diesem, neben dem Bauhof gelegenen Durchgangsweg, befinden sich zahlreiche Kleingärten. Der Durchgang zur Haltestelle Louisa ist durch ein Tor geschlossen. Die Pächter bzw. Eigentümer der Kleingärten verzeichnen in den letzten Jahren einen sehr starken Anstieg von Einbrüchen in die Kleingartenparzellen und in die darauf befindlichen Hütten. Die Angelegenheit des Areals ermöglicht es, Tätern mit Autos in den Weg reinzufahren und das Diebesgut abzutransportieren. Hier könnte eine am Eingang des Durchgangswegs angebrachte, verschließbare Schranke Abhilfe schaffen. Dies würde auch zu keiner weiteren Beeinträchtigung Dritter führen, da dieser Weg ohnehin nicht dem Durchgangsverkehr dient. Es wäre sichergestellt, dass lediglich Pächter und Eigentümer der Kleingärten und deren Besucher den Durchgangsweg betreten können. Eine derartige Sicherung ist auch bei anderen Kleingartenanlagen üblich.Hauptvorlage: Antrag vom 12.08.2013, OF 668/5
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

24. Sitzung des OBR 5 am 27.09.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2539 2013 1. Die Vorlage OF 668/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 705/5 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 705/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme