Antrag vom 24.06.2021, OF 71/9 Betreff: Durchlass in Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob es sich bei dem Durchlass in Ginnheim zwischen den Querungen Woogstraße und An den Zehn Ruthen um eine Kreuzung im Sinne des EKrG handelt.
Begründung:
Die korrekte rechtliche Zuordnung hat Auswirkungen auf die Frage, ob der Durchlass wiederherzustellen ist.Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 117 2021 Die Vorlage OF 71/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme