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Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Haus der Jugend

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.10.2013

Antrag Ortsbeirat

Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Haus der Jugend

Details im PARLIS OF_713-5_2013
01.11.2013

Anregung Ortsbeirat

Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Haus der Jugend

Details im PARLIS OA_435_2013
Partei(en): CDU GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 14.10.2013, OF 713/5

Betreff: Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Haus der Jugend
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer gegenüber dem Haus der Jugend wird wie die Rampe an der Holbeinbrücke hergestellt, d.h. ein etwa zwei Meter breiter Streifen wird mit Platten gepflastert.

Begründung:

Die o.g. Rampe ist für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwierig zu bewältigen, da sie mit Kopfsteinpflaster belegt ist und die beiden Trottoirs viel zu schmal sind. Die Lösung, die für die Rampen am Holbeinsteg gefunden wurde, hat sich bewährt und soll hier übernommen werden.
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

25. Sitzung des OBR 5 am 01.11.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 435 2013 Die Vorlage OF 713/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer gegenüber dem Haus der Jugend wie die Rampe am Holbeinsteg herzustellen, d. h., einen etwa zwei Meter breiten Streifen mit Platten zu pflastern." Abstimmung: Einstimmige Annahme