Ist das Baulager in der Straße Am Enkheimer Steg - im Landschaftsschutzgebiet, Zone 1 - zulässig?
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 25.02.2020, OF 714/11 Betreff: Ist das Baulager in der Straße Am Enkheimer Steg - im Landschaftsschutzgebiet, Zone 1 - zulässig? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob das seit kurzer Zeit eingerichtete und derzeit immer größer werdende Baulager in der Straße "Am Enkheimer Steg", zwischen "Am Sausee" und "Gustav-Behringer-Straße" gelegen, zulässig oder illegal ist? Da in diesem Bereich des Landschaftsschutzgebiets der Zone 1 bisher ausschließlich Kleingärten existieren, bezweifelt der Ortsbeirat 11 die Zulässigkeit eines Baulagers.
Begründung:
An dem im Antragstext beschriebenen Standort sind bisher Bürocontainer, Palettenstapel, Gebinde mit Dispersionsfarbe etc. offensichtlich gewerbsmäßig gelagert.Nebenvorlage: Antrag vom 25.05.2020, OF 728/11 Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6231 2020 1. Die Vorlage OF 714/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 728/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme