Änderung der Parkanordnung im Schützenhüttenweg hier: Parken vor der Liegenschaft Schützenhüttenweg Nr. 47
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.10.2013, OF 717/5 Betreff: Änderung der Parkanordnung im Schützenhüttenweg hier: Parken vor der Liegenschaft Schützenhüttenweg Nr. 47 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die in der 3. Sitzung des Ortsbeirates 5 am Freitag, dem 19.08.2011 vorgestellte und vom Ortsbeirat 5 beschlossene Neuordnung des Parkens im Schützenhüttenweg dahingehend zu ändern, dass das Parken gegenüber der Liegenschaft Schützenhüttenweg 47 wegverfügt und das Parken vor der Liegenschaft Schützenhüttenweg 47 verfügt wird.
Begründung:
In der 3. Sitzung des Ortsbeirates 5 am Freitag, dem 19.08.2011 wurde die Neuordnung des Parkens im Schützenhüttenweg vorgestellt und vom Ortsbeirat beschlossen. Bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahme hat sich bedauerlicherweise gezeigt, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern der Liegenschaft Schützenhüttenweg 47 kaum mehr möglich ist, die 4 Parkplätze auf dem zugehörigen Grundstück zu benutzen. Nur einer Mieterin ist das Ein- und Ausfahren aus dem Grundstück mit 5 bis 6 mal Rangieren möglich. Allen anderen ist es nicht mehr möglich auf Grund ihrer Fahrzeuglängen die Garageneinfahrt zu benutzen, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Parkplätze belegt sind. Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein dreimaliges Einschlagen zuzumuten ist. Nach Aussagen der Bewohnerinnen und Bewohner reicht dies jedoch nicht aus. Des Weiteren dient zur Kenntnis, dass beim Einfahren in das Grundstück bereits Schäden an einem Kraftfahrzeug entstanden sind. Weiterhin hat vorletzte Woche ein zwischen den Parkbuchten steckengebliebener LKW eine über 1-stündige Sperrung der Straße verursacht, die nur mit Hilfe der Polizei bereinigt werden konnte. Ebenso hat diese Woche der beim Einparken zu Schaden gekommene Pkw die Straße über 1 Stunde blockiert. Auch hier mussten die Polizei und der ADAC für Abhilfe sorgen. Aufgrund der mit der Neuordnung entstandenen Probleme und der Tatsache, dass das ständige Rangieren keineswegs umweltfreundlich ist, wünscht der Ortsbeirat eine entsprechende Änderung.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
25. Sitzung des OBR 5 am 01.11.2013, TO I, TOP 29 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher in dieser Angelegenheit einen Ortstermin mit Vertreterinnen/Vertretern des Straßenverkehrsamtes vereinbart. Beschluss: Die Vorlage OF 717/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 717/5 wurde zurückgezogen.