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Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): CDU fraktionslos

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.06.2018, OF 721/6 Betreff: Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Vor dem Hintergrund des enormen Parkdrucks in Unterliederbach (ebenso wie in vielen Stadtteilen Frankfurts), wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, ob der Ausweichparkplatz am Friedhof Höchst, wie in den vergangenen Jahren, nachts unverschlossen bleiben kann. Sollte dies nicht möglich bzw. gewünscht sein, wird der Magistrat gebeten, die Gründe darzulegen, die gegen eine Öffnung sprechen.

Begründung:

Bis Ende 2017 gab es für den vor knapp 5 Jahren errichteten Friedhofsparkplatz am Sossenheimer Weg keine Einschränkungen, so dass auch AnwohnerInnen den Parkplatz nutzen durften. Dies hat laut Aussage von Anwohnerinnen zur Entspannung der prekären Parksituation beigetragen. Ende des vergangenen Jahres wurde vom Grünflächenamt für AnwohnerInnen überraschend das Parken verboten, darüber hinaus wird der Parkplatz nunmehr außerhalb der Friedhofsöffnungszeiten mit einer Schranke verschlossen. In dem, dem Ortsbeirat vorliegenden Schriftwechsel zwischen einem Anwohner und dem zuständigen Friedhofsamt wird die Schließung durch die "prekäre nächtliche Situation" mit "zunehmend(en) ... Drogengeschäften", sowie Belästigung und Bedrohung von Anwohnern durch Drogendealer begründet. Der Leiter des zuständigen 17.Polizeireviers widerspricht dieser Begründung. Nach seinen Aussagen ist der Parkplatz polizeilich noch nie in Erscheinung getreten, weder durch Notrufe noch wegen Drogenhandels. Für letzteres sei er darüber hinaus wegen Lage und Anatomie völlig ungeeignet. Auch dem Regionalrat ist der Parkplatz noch nie negativ aufgefallen. Die AnwohnerInnen sind über die Schließung erbost, zumal es in der Vergangenheit zu keinerlei Konflikten zwischen Friedhofsparkern und ihnen gekommen ist. Solche werden auch von Seiten des Friedhofamtes nicht vorgebracht. Der hier im Fokus stehende Parkplatz ist ein Ausweichparkplatz - der Hauptparkplatz mit für Friedhofsparkern reservierten Plätzen befindet sich am Friedhofshaupteingang, der wegen seiner Entfernung von ca. 150 m zum Haupteingang von Friedhofsbesuchern nur schwach frequentiert wird. Die AnwohnerInnen können die Sperrung nicht nachvollziehen und wünschen sich die bis Dezember des vergangenen Jahres geltende Regelung zurück.Hauptvorlage: Antrag vom 17.04.2018, OF 680/6 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 894 2018 1. Die Vorlage OF 680/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 721/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 721/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme