Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im SAALBAU Griesheim - Schreiben der Saalbau vom 19.09.2022 an den Ortsbeirat 6 und Magistratsbericht B 64/23 -

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Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.03.2023, OF 722/6 Betreff: Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im SAALBAU Griesheim - Schreiben der Saalbau vom 19.09.2022 an den Ortsbeirat 6 und Magistratsbericht B 64/23 - Der Ortsbeirat möge beschließen: Die B 64 wird zurückgewiesen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu beschließen, dass im Bürgerhaus Griesheim (Saalbau) nur noch Großveranstaltungen zugelassen werden, wenn von Seiten der Saalbau Vorkehrungen getroffen sind, damit die Sicherheit der Anwohner rund um das Bürgerhaus und insbesondere im Schwarzerlenweg gewährleistet ist. Die hierdurch entstehenden Kosten sind vom Mieter/Veranstalter zu tragen. Ausgenommen sind Veranstaltungen von ortsansässigen (Griesheimer) Vereinen und Organisationen, da deren Besucher kein Verkehrschaos verursachen. Sollten, wie im Bericht B 64 ausgeführt, private Sicherheitsdienste nicht berechtigt sein, die Zufahrt für Ortsfremde zu untersagen, wird der Magistrat aufgefordert, die Einhaltung der Nichteinfahrt für Ortsfremde durch die Ordnungsbehörden zu regulieren. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, der Saalbau aufzulegen, bei Großveranstaltungen - wie in der Vergangenheit - die Anwohner schriftlich zu informieren. Zusätzlich und vorsorglich wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Maßnahmen möglich sind, um die Anwohner vor dem Verkehr der Besucher der Großveranstaltungen zu schützen (z.B. Anreise der Besucher durch vom Veranstalter organisierte und finanzierte Busse) andererseits der Saalbau die Vermietung weiterhin möglich zu machen.

Begründung:

Die Zufahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse mit sehr vielen Wohneinheiten) muss für Feuerwehr, Krankenwagen, Notarztwagen und sonstige Ordnungskräfte jederzeit uneingeschränkt möglich sein. Dies ist bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus nicht gewährleistet, wie schon mehrfach dargelegt. Die damaligen Sperrungen waren sehr wohl hilfreich, wie Anwohner bestätigen könnten, wenn von Seiten der Saalbau AG man sich die Mühe machen würde, diese einmal zu befragen. Von einer städtischen Gesellschaft wie die Saaalbau AG, die seinerzeit für die Menschen in den Stadtteilen errichtet wurden, wird nicht nur erwartet, dass sie die Räumlichkeiten pfleglich behandelt und entsprechend vermietet, sondern es wird auch von ihr erwartet, dass sie die Belange der Menschen um das Bürgerhaus achtet und respektiert. Dazu gehört, dass ein uneingeschränkter Zugang für Einsatzfahrzeuge gewährleistet ist. Andernfalls können die Räumlichkeiten nur noch and ortsansässige Nutzer vermietet werden, da hier die Menschen zu Fuß den Veranstaltungsort erreichen können. Der Hinweis, dass die Nutzer aufgefordert werden, mit Öffentlichen Verkehrsmitteln ob der geringen Parkplätze den Veranstaltungsort erreichen ist nett, aber ohne jegliche Wirkung, wenn die Besucher aus ganz Deutschland kommen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 64 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 722/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Annahme)