Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
28.03.2019
01.07.2019
03.09.2019
19.09.2019
01.07.2019
19.09.2019
Partei(en): LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.09.2019, OF 723/3
Betreff: Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124
Vorgang: V 1229/19 OBR 3; ST 1222/19 Die Stellungnahme des Magistrats ST 1222 ist unserer Auffassung nach 1. unvollständig. nNcht beantwortet wurde die Frage nach der Genehmigung der "neuen Einzäunung mit einem massiven Metallzaun mit großem Tor in der Mitte." Dem Magistrat ist "der versiegelte Vorplatz vor der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 124" bekannt und er argumentiert mit der Baugenehmigung vom 1. 9. 1958. Aus diesem Grund sieht er den Eigentümer nicht dazu verpflichtet, der Vorgartensatzung aus dem Jahr 1977 zu folgen. Im Zusammenhang mit einer vom Magistrat initiierten Begrünungsoffensive zur Klimaverbesserung innerhalb der Stadt, kann es nicht sein, dass versiegelte Gebäudevorplätze Bestandsschutz haben, weil die Vorgartensatzung damals noch nicht galt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass der Eigentümer eine Entsiegelung des Gebäudevorplatzes der oben genannten Liegenschaft im Sinne der Vorgartensatzung vornimmt. 2. Gleichzeitig sollte er auf die Aufhebung des Bestandsschutzes für versiegelte Gebäudevorplätze vor 1977 hinwirken.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.03.2019, V 1229 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1222
Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5204
2019 Die Vorlage OF 723/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)