Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)
Details im PARLIS OM_1819_2017Stellungnahme des Magistrats
Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)
Details im PARLIS ST_1975_2017Antrag Ortsbeirat
Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?
Details im PARLIS OF_728-2_2019Auskunftsersuchen
Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?
Details im PARLIS V_1133_2019Anregung Ortsbeirat
Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)
Details im PARLIS OM_1819_2017Stellungnahme des Magistrats
Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)
Details im PARLIS ST_1975_2017Antrag Ortsbeirat
Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?
Details im PARLIS OF_728-2_2019Auskunftsersuchen
Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?
Details im PARLIS V_1133_2019S A C H S T A N D :
Betreff: Was wird aus dem "Institut für volatile Immobilienpreise"? Vorgang: OM 1819/17 OBR 2; ST 1975/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wurde das 2017 gegen den damaligen Eigentümer der Liegenschaft Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI-Gebäude) eingeleitete Bußgeldverfahren wegen unzulässiger baulicher Veränderungen am denkmalgeschützten Gebäude mittlerweile abgeschlossen? 2. Wann erfolgte der letzte Verkauf der Liegenschaft? 3. Was wurde aus der angeblich von der Bauverwaltung erteilten Genehmigung zur Umwandlung des Gebäudes in ein sog. Boarding House? 4. Entspricht der derzeitige Zustand der Liegenschaft aus Sicht der Bauverwaltung den gesetzlichen Vorschriften?
Begründung:
Seitdem ist das Gebäude weiter verfallen, die Umbauarbeiten sind z. Zt. offenbar eingestellt, es stehen z. Tl. mit Müll gefüllte Container auf dem wieder frei zugänglichen Gelände, das erforderliche Bauschild fehlt, der Eigentümer kommt seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis , dass die Bauverwaltung auf die begrenzten Personalkapazitäten verweist, nach nunmehr 1 1/4 Jahren sollte jedoch eine Klärung erfolgt sein.