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Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.06.2017

Anregung Ortsbeirat

Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)

Details im PARLIS OM_1819_2017
02.10.2017

Stellungnahme des Magistrats

Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)

Details im PARLIS ST_1975_2017
02.01.2019

Antrag Ortsbeirat

Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?

Details im PARLIS OF_728-2_2019
21.01.2019

Auskunftsersuchen

Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?

Details im PARLIS V_1133_2019
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.01.2019, OF 728/2 Betreff: Was wird aus dem "Institut für volatile Immobilienpreise"? Vorgang: OM 1819/17 OBR 2; ST 1975/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wurde das 2017 gegen den damaligen Eigentümer der Liegenschaft Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI-Gebäude) eingeleitete Bußgeldverfahren wegen unzulässiger baulicher Veränderungen am denkmalgeschützten Gebäude mittlerweile abgeschlossen? 2. Wann erfolgte der letzte Verkauf der Liegenschaft? 3. Was wurde aus der angeblich von der Bauverwaltung erteilten Genehmigung zur Umwandlung des Gebäudes in ein sog. Boarding House? 4. Entspricht der derzeitige Zustand der Liegenschaft aus Sicht der Bauverwaltung den gesetzlichen Vorschriften?

Begründung:

Die - wenig aussagefähige - St 1975/17 vom 02.10.2017 ist die letzte Auskunft des Magistrats bzgl. der Ereignisse um den Kettenhofweg 130. Zuvor hatte eine Immobiliengesellschaft die Liegenschaft zum Preis von 2,9 Mio.€ im Rahmen des Internetportals "Immobilienscout 24" angeboten (was gegenüber dem vom Land Hessen erzielten Verkaufspreis eine Steigerung um fast das Dreifache bedeutet). Seitdem ist das Gebäude weiter verfallen, die Umbauarbeiten sind z. Zt. offenbar eingestellt, es stehen z. Tl. mit Müll gefüllte Container auf dem wieder frei zugänglichen Gelände, das erforderliche Bauschild fehlt, der Eigentümer kommt seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis , dass die Bauverwaltung auf die begrenzten Personalkapazitäten verweist, nach nunmehr 1 1/4 Jahren sollte jedoch eine Klärung erfolgt sein.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1819 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1975 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1133 2019 Die Vorlage OF 728/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme