Verkehrsregelung bei Ausfall von Lichtzeichenanlagen
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Bisheriger Verlauf
31.01.2016
16.02.2016
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsregelung bei Ausfall von Lichtzeichenanlagen
Details im PARLIS OF_731-1_201631.01.2016
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsregelung bei Ausfall von Lichtzeichenanlagen
Details im PARLIS OF_731-1_201616.02.2016
Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 31.01.2016, OF 731/1
Betreff: Verkehrsregelung bei Ausfall von Lichtzeichenanlagen
Am 15. Januar 2016 versagte die Lichtzeichenanlage an der Speyerer Straße/ Mainzer Landstraße ihren Dienst. Hier befindet sich neben der Straßenbahnhaltestelle "Speyerer Straße" auch auf südlicher Seite der Mainzer Landstraße ein hochfrequentierter Lebensmittelmarkt. Die in östlicher und westlicher Richtung nächstgelegenen, lichtzeichengeregelten Querungsmöglichkei-ten sind mit 150 Meter (Heinrichstraße) bzw. 450 Meter (Galluswarte) so weit entfernt, dass sie bei einem Ausfall der Anlage an der Speyerer Straße nicht als alternative Querungsmöglichkeit in der Praxis genutzt werden. Querungsversuche über die Mainzer Landstraße ohne funktionierende Ampel sind an der Speyerer Straße wie auf dem gesamten Abschnitt der Mainzer Landstraße hoch gefährlich. Mobilitätseingeschränkte Menschen stehen in dieser Situation oft lange Zeit, bis andere Menschen ihnen Hilfestellung bei der Stra-ßenquerung geben. Zum Teil gelingt dies erst durch das Anhalten des fließenden Verkehrs. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1a) Handelt es sich bei der Lichtzeichenanlage an der Speyerer Straße um eine sogenannte "geregelte Ampel", das heißt um eine Ampel, die bei einem Funktionsausfall durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes, der Stadt- oder Landespolizei per Zeichen und Weisungen geregelt wird? 1b) Wenn nein, warum nicht? 2a)Ist es im Allgemeinen abhängig von der Tageszeit, ob die Verkehrsregelung an defekten oder vollständig ausgefallenen Lichtzeichenanlagen durch Beamtinnen und Beamte des Straßenverkehrsamtes, der Stadt- oder Landespolizei übernommen wird? 3. Welche Behörde übernimmt in den unter 1a genannten Situation die Regelung des Verkehrs?Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
49. Sitzung des OBR 1 am 16.02.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1591 2016 Die Vorlage OF 731/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme