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Bergerstraßenfest soll auch 2020 stattfinden!

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.08.2019

Antrag Ortsbeirat

Außengastronomieflächen dürfen Fest auf der Berger Straße nicht gefährden

Details im PARLIS OF_702-3_2019
18.09.2019

Antrag Ortsbeirat

Bergerstraßenfest soll auch 2020 stattfinden!

Details im PARLIS OF_732-3_2019
19.09.2019

Anregung Ortsbeirat

Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße

Details im PARLIS OM_5197_2019
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 18.09.2019, OF 732/3

Betreff: Bergerstraßenfest soll auch 2020 stattfinden!
Der Magistrat wird aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Bergerstraßenfestes ermöglicht und gleichzeitig auch die Zukunft des Stadtteilfestes sichert. Hierzu gehört: 1. die Genehmigung von Außengastronomie auf der unteren Berger Straße in dem Zeitraum des alljährlich stattfindenden Bergerstraßenfestes aufzuheben. 2. Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Bergerstraßenfestes ermöglichen und gleichzeitig auch die Zukunft des Stadtteilfestes sichert. 3. für die Außengastronomie auf der unteren Berger Straße die notwendigen Auflagen zur Einhaltung des Sicherheitskonzeptes zu konzipieren. Die Einhaltung dieser Auflagen ist zwingend erforderlich und Voraussetzung für die Außengastronomie während des Stadtteilfestes.

Begründung:

Das Bergerstraßenfest ist eine feste Institution, die weit über die Frankfurter Stadtgrenze hinaus bekannt und beliebt ist. Solche Straßenfeste erhöhen die Attraktivität in den jeweiligen Stadtteilen und insbesondere die lokalen Einzelhändler sowie Gastronomen profitieren von den zahlreichen Besucherinnen und Besucher. Beim Austragen eines Straßenfestes derartiger Größe, steht die Sicherheit sowohl von den Besuchern als auch den Betreibern und Ausstellern immer im Vordergrund. Um die hohen Sicherheitsauflagen zu erfüllen, sind weiterhin organisatorische und planerische Aspekte wie das Einhalten der Rettungsgassen oder das Absehen von Glasflaschen im Verkauf als auch finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Dies ist nur durch eine zentrale Koordination möglich und muss durch die Mitwirkung aller, sich auf der Straßenfläche befindlichen Aussteller, Gastronomen und Betreiber, bewirkt werden. Derzeit existiert hierfür kein rechtlicher Rahmen hierfür, da die Sondernutzungen für Sommergärten der ansässigen Gastronomen nicht zur Zeit des Straßenfestes ausgesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Stadtteilfestes ermöglicht und gleichzeitig die Zukunft des Bergerstraßenfestes sichert.Hauptvorlage: Antrag vom 08.08.2019, OF 702/3
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO I, TOP 14 Die geänderte Vorlage OF 702/3 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5197 2019 1. Die Vorlage OF 702/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird beauftragt, in die jährliche Anpassung der Genehmigung bzw. bei Neugenehmigung für die Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße den folgenden Passus aufzunehmen: Die Außengastronomiefläche ist am ersten Juniwochenende ausgesetzt. Begründung: Das Bergerstraßenfest ist eine feste Institution, die weit über die Frankfurter Stadtgrenze hinaus bekannt und beliebt ist. Solche Straßenfeste erhöhen die Attraktivität in den jeweiligen Stadtteilen und insbesondere die lokalen Einzelhändler sowie Gastronomen profitieren von den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern. Beim Austragen eines Straßenfestes derartiger Größe steht die Sicherheit sowohl der Besucher als auch der Betreiber und Aussteller immer im Vordergrund. Um die hohen Sicherheitsauflagen zu erfüllen, sind weiterhin organisatorische und planerische Aspekte wie das Einhalten der Rettungsgassen oder das Absehen von Glasflaschen im Verkauf als auch finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Dies ist nur durch eine zentrale Koordination möglich und muss durch die Mitwirkung aller sich auf der Straßenfläche befindlichen Aussteller, Gastronomen und Betreiber bewirkt werden. Derzeit existiert hierfür kein rechtlicher Rahmen, da die Sondernutzungen für Sommergärten der ansässigen Gastronomen nicht zur Zeit des Straßenfestes ausgesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Stadtteilfestes ermöglichen und gleichzeitig die Zukunft des Bergerstraßenfestes sichern." 2. Die Vorlage OF 732/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 702/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und 1 CDU zu 2. Einstimmige Annahme