Abriss Immobilie Leipziger Straße 68
Lesezeit: 3 Minuten
Bisheriger Verlauf
21.12.2018
21.01.2019
21.01.2019
Bericht des Magistrats
Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach Fristablauf
Details im PARLIS B_401_201821.12.2018
Bericht des Magistrats
Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach Fristablauf
Details im PARLIS B_401_201821.01.2019
Partei(en): CDU • GRÜNE • LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 21.01.2019, OF 740/2
Betreff: Abriss Immobilie Leipziger Straße 68
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Prüfen und Berichten, ob die Immobilie Leipziger Straße 68 in ihrer Substanz in den zurückliegenden Jahren gezielt "abgenutzt" bzw. "heruntergewirtschaftet" wurde, um einen Abriss des unter die dort geltende Erhaltungssatzung fallenden Objekts zu erleichtern, und welche Handhabe der Magistrat ggf. gegen solche Praktiken hat. 2. Prüfen und Berichten, ob für die Liegenschaft Leipziger Straße 68 neben der Abrissgenehmigung auch ein Bauantrag eingereicht wurde. 3. Prüfen und Berichten, welche Maßgaben bzw. städtischen Vorgaben für einen Neubau auf dem o.g. Grundstück gelten und welches Ausmaß an Nachverdichtung bzw. zusätzlicher Gebäudefläche dem Bauherrn durch den Abriss des Bestandsgebäudes und einen Neubau ermöglicht wird. 4. Prüfen und Berichten, welche stadtplanerischen Überlegungen der Magistrat vor dem Hintergrund der bestehenden Erhaltungssatzung insbesondere mit Blick auf das Thema "Nachverdichtung" für die weitere Entwicklung dieses Teils Bockenheims rund um die Leipziger Straße hat, und ob vor dem Hintergrund der o.g. Immobilie wie auch der kürzlich geführten Diskussion um das Areal des "ehemaligen Tibethauses" ein erneuter Anlauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur gezielten Steuerung der weiteren Entwicklung im Einklang mit der bestehenden Erhaltungssatzung sinnvoll ist. 5. Prüfen und Berichten, ob im Zusammenhang mit vorgenannter Nr. 3 ein Bebauungsplan auch ein geeignetes Mittel ist, den Bestand an Spielhallen in dem Gebiet besser zu regulieren bzw. zu reduzieren. 6. Prüfen und Berichten, ob der Bauaufsicht seitens des Magistrats untersagt wurde, den Mitgliedern des Ortsbeirates 2 weiterhin telefonisch Auskünfte zu erteilen. Begründung:
Informations- und Handlungsbedarf.Hauptvorlage:
Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 401
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1132 2019 1. Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 740/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Piraten gegen LINKE. (= Zurückweisung) sowie BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Einstimmige Annahme